Für die Beantragung eines Anwohnerparkausweises wenden Sie sich bitte an:

Bürgeramt Rohrbach
Seckenheimer Gässchen 1
69126 Heidelberg

Hinweise zu den Parkregelungen in Rohrbach

Das Wohnviertel Rohrbachs, das von der Karlsruher Straße, Herrenwiesenstraße, Achim-von Arnim-Straße, Heidelberger Straße, Rathausstraße, Am Müllenberg, Am Heiligenhaus, Bierhelderweg, Leimer Straße, Burnhofweg, Schelklystraße und der Valentin-Winter-Straße begrenzt ist und im Westen bis zur Karlsruher Straße reicht, ist als „Zonenhaltverbot“ ausgewiesen. Die genaue Abgrenzung entnehmen Sie dem Parkplan Rohrbach.

Im Zonenhalteverbot Rohrbach darf in den hellblau gekennzeichneten Straßen montags bis samstags von 8 bis 20 Uhr höchstens zwei Stunden lang geparkt werden. Eine Parkscheibe muss deutlich sichtbar ausgelegt werden.

Bewohner/-innen von Rohrbach (mit Hauptwohnung), Geschäftsführer/-innen und Mitarbeiter/-innen (je vier Mitarbeiter-/innen einen Parkausweis, maximal fünf Ausweise) von ortsansässigen Geschäften, Betrieben und anderen Institutionen können für ein auf sie zugelassenes oder ihnen nachweislich dauerhaft zur Nutzung überlassenes Kraftfahrzeug einen Parkausweis R beantragen, der sie von der Höchstparkzeit befreit. Das Fahrzeug darf in den hell- und dunkelblauen sowie den grünen Bereichen zeitlich unbegrenzt abgestellt werden.

Wo erhält man die Parkausweise und was kosten sie?

Die Parkausweise können online beantragt werden. Die Ausweise sind außerdem im Bürgeramt Rohrbach, Seckenheimer Gäßchen 1, erhältlich.

Die Jahresgebühr für einen Bewohnerparkausweis beträgt 120,00 €. Wird bei der Antragsstellung ein auf die gebührenpflichtige Person ausgestellter Heidelberg-Pass oder Heidelberg-Pass+ der Stadt vorgelegt, ermäßigt sich die Jahresgebühr aus sozialen/wirtschaftlichen Gründen auf 36,00 €.

Was ist mit Besucherinnen und Besuchern?

Bewohnerinnen und Bewohner von Rohrbach erhalten für ihre Gäste im Bürgeramt Rohrbach einen Bogen „Besucherkarten“ im Kalenderjahr kostenlos. Der Bogen enthält neun Tageskarten und eine Wochenkarte. Auf den Karten muss vor Nutzung das Datum und das Kennzeichen eingetragen werden. Es ist möglich, bis zu fünf weitere Bogen für je sechs Euro zu kaufen. Ab dem siebten Bogen kosten sie 27 Euro.

Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von ortsansässigen Geschäften, Betrieben und anderen Institutionen erhalten keine Besucherkarten.

Weitere Infos

Parkplan Rohrbach (6,5 MB)