Förderprogramm für Vereine in den Stadtteilen - Corona Soforthilfefonds

Der Heidelberger Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2020 einen Soforthilfefonds in Höhe von 200.000 Euro zur Unterstützung von Betroffenen der Corona-Krise beschlossen: 20.000 Euro davon stehen als Hilfspaket für Vereine in den Heidelberger Stadtteilen bereit. Der Stadt Heidelberg ist es wichtig, die Vereine in den Stadtteilen, die aufgrund der Corona-Pandemie seit dem 15. März 2020 in eine finanzielle Notlage geraten sind, zu unterstützen. Die maximale Förderhöhe pro Verein beträgt 500 Euro. Die Antragstellung ist vom 7. Januar bis spätestens 28. Februar 2021 beim Referat des Oberbürgermeisters der Stadt Heidelberg möglich.

Ziel der Förderung

Der Stadt Heidelberg ist es wichtig, die Vereine in den Stadtteilen, die aufgrund der Corona-Pandemie seit dem 15. März 2020 in eine finanzielle Notlage geraten sind, zu unterstützen. Durch das vorliegende Förderprogramm soll aus Mitteln des Soforthilfefonds der Erhalt der Brauchtumspflege in den einzelnen Stadtteilen unterstützt und ein Beitrag dazu geleistet werden, das Vereinsleben in den Stadtteilen aufrechtzuerhalten.

Fördergrundsätze

  1. Antragsberechtigt sind Vereine, die ihren Sitz in Heidelberg haben und eine finanzielle Notlage seit dem 15. März in Folge der Corona-Pandemie begründen können. Mit der Förderung werden keine neuen Projekte oder Investitionen gefördert.
  2. Eine zusätzliche Förderung durch Dritte (z. B. Bundes- und Landesmittel, städtische Projektförderung/Institutionelle Förderung) ist möglich. Vereine, die den Bereichen Sport, Kultur/Soziales oder Kreativwirtschaft zugeordnet werden können, sind nicht förderfähig. Für diese Bereiche wird auf die sonstigen Förderprogramme im Rahmen des Soforthilfefonds Corona verwiesen.
  3. Die Stadt Heidelberg gewährt einen einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu maximal 500 Euro je Verein. Die Stadtverwaltung behält sich vor, die gemachten Angaben zu prüfen. Für die begründenden Unterlagen zum Antrag gelten die Vorlage- und Aufbewahrungsfristen der Rahmenrichtlinie Zuwendungen.
  4. Sobald das maximale Fördervolumen aus dem Soforthilfefonds Corona der Stadt Heidelberg für Vereine in den Stadtteilen in Höhe von 20.000 Euro erreicht ist, können keine weiteren Anträge bewilligt werden.
  5. Die Förderung soll dazu dienen, den finanziellen Schaden der Vereine in Heidelberg zu reduzieren.

Verfahren und Auszahlung

  1. Über die Gewährung einer Zuwendung im Rahmen des vorliegenden Förderprogramms entscheidet das Referat des Oberbürgermeisters anhand der verfügbaren Haushaltsmittel und nach pflichtgemäßem Ermessen.
  2. Für die Antragstellung ist der von der Stadt Heidelberg zur Verfügung gestellte Vordruck zu verwenden.
  3. Der Antrag muss auf dem Vordruck von der/dem Vereinsvorsitzenden oder einer anderen vertretungsberechtigten Person unterzeichnet werden. Die/Der Unterzeichnende bestätigt mit Ihrer/seiner Unterschrift die Richtigkeit der Angaben.
  4. Der Antrag muss durch ein Mitglied des Heidelberger Gemeinderates, eine/n Stadtteilvereinsvorsitzende/n oder die Stadtverwaltung unterstützt werden.
  5. Antragszeitraum ist der 07. Januar – 28. Februar 2021. Der vollständige Antrag muss fristgerecht bis zum 28. Februar 2021 bei der Stadt Heidelberg eingegangen sein. Eine Antragstellung per E-Mail an buergerengagement@heidelberg.de ist ebenfalls bis zum 28. Februar 2021 möglich. Es gilt der Posteingangsstempel der Stadtverwaltung bzw. das Datum der E-Mail.
  6. Es können nur solche Anträge zugelassen und geprüft werden, die fristgerecht und schriftlich mit dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck inkl. Begründung und Unterstützungsunterschrift eingereicht werden.
  7. Ausschlaggebend für die Bewilligung des Zuschusses sind folgende Kriterien: Nachvollziehbare Angaben, aus denen sich ergibt, dass die Fördergrundsätze nach Abschnitt B erfüllt sind, sowie eine ausführliche und schlüssige Begründung/Beschreibung der aktuellen Notlage.

Antragsformulare

Bitte füllen Sie das Antragsformular vollständig aus. Es können nur Anträge mit einer Originalunterschrift bearbeitet werden.

Bitte beachten Sie, dass im Rahmen dieses Antrags Vereine aus den Bereichen Sport, Kultur, Soziales sowie Kreativwirtschaft nicht förderfähig sind. Für diese stehen bei den jeweiligen Fachämtern gesonderte Förderprogramme zur Verfügung.

Diese Förderprogramme finden Sie unter folgenden Links:
Sportförderung - Finanzielle Unterstützung für beste Qualität
Corona: Hilfreiche Tipps für Künstler*innen und Kultureinrichtungen
Förderprogramm Kultur- und Kreativwirtschaft