Für die Beantragung eines Anwohnerparkausweises wenden Sie sich bitte an:

Bürgeramt Handschuhsheim
Dossenheimer Landstraße 13
69121 Heidelberg

Hinweise zu den Parkregelungen in Handschuhsheim: Änderungen zum 1. Juli 2019

Ab dem 1. Juli 2019 wird der gesamte Stadtteil Handschuhsheim als „Parkraumbewirtschaftungszone“ ausgewiesen. Bislang war diese Zone auf das Gebiet, das von der Blumenthalstraße (exklusive), Bergstraße (inklusive), Friedensstraße/Mühlingstraße (inklusive), Husarenstraße, Andreas-Hofer-Weg und Berliner Straße (inklusive) begrenzt ist, beschränkt. Aufgrund seiner Größe wird der Stadtteil ab dem 1. Juli 2019 nun in insgesamt drei Bewohnerparkzonen unterteilt. Für diese Zonen werden jeweils eigene Bewohnerparkausweise ausgestellt (H1–H3). Die genaue Abgrenzung können Sie dem Parkplan Handschuhsheim (552 KB) entnehmen. Ausweise, die bereits auf H ausgestellt wurden, gelten weiterhin für das Gebiet H1.

Im Bereich dieser Zonenregelung darf von Montag bis Samstag zwischen 7 bis 20 Uhr höchstens zwei Stunden geparkt werden. Eine Parkscheibe muss deutlich sichtbar ausgelegt werden.

Bewohner/-innen der Parkraumbewirtschaftungszone (mit Hauptwohnung), Geschäftsführer/-innen und Mitarbeiter/-innen (je 4 Mitarbeiter/-innen 1 Ausweis, max. 5 Ausweise) von ortsansässigen Geschäften, Betrieben und anderen Institutionen können für ein auf sie zugelassenes oder ihnen nachweislich dauerhaft zur Nutzung überlassenes Kraftfahrzeug einen Parkausweis H1, H2 oder H3 beantragen, der sie von der Höchstparkzeit befreit.

Gesetzliche und ausgeschilderte Halt- und Parkverbote müssen trotz des Parkausweises beachtet werden. Die bisherigen reinen „Kurzzeitparkplätze“ im Geltungsbereich bleiben erhalten.

Wo erhält man die Parkausweise und was kosten sie?

Die Parkausweise können online beantragt werden. Darüber hinaus erhalten Sie die Ausweise auch im Bürgeramt Handschuhsheim, Dossenheimer Landstraße 13. Die Jahresgebühr für einen Bewohnerparkausweis beträgt 120,00 €. Wird bei der Antragsstellung ein auf die gebührenpflichtige Person ausgestellter Heidelberg-Pass oder Heidelberg-Pass+ der Stadt vorgelegt, ermäßigt sich die Jahresgebühr aus sozialen/wirtschaftlichen Gründen auf 36,00 €. Ausweise, die bereits auf H ausgestellt wurden, gelten weiterhin für das Gebiet H1.

Was ist mit Besucherinnen und Besuchern?

Bewohnerinnen und Bewohner sowie Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer von ortsansässigen Geschäften, Betrieben und anderen Institutionen erhalten lediglich für ihre Gäste im Bürgeramt Handschuhsheim einen Bogen „Besucherkarten“ im Kalenderjahr kostenlos. Der Bogen enthält neun Tageskarten und eine Wochenkarte. Auf den Karten muss vor Nutzung das Datum und das Kennzeichen eingetragen werden. Es ist möglich, bis zu fünf weitere Bögen für je sechs Euro zu kaufen. Ab dem siebten Bogen kosten sie 27 Euro. Parkausweisinhaberinnen und -inhaber erhalten den ersten Bogen „Besucherkarten“ automatisch mit dem Parkausweis. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Geschäften, Betrieben und anderen Institutionen erhalten dagegen keine Besucherkarten. Die Besucherkarten dürfen nicht dazu dienen, mehrere Geschäftsautos eines Betriebes in der Parkzone abzustellen. Der städtische Gemeindevollzugsdienst wird verstärkt kontrollieren.

Weitere Informationen

Parkplan Handschuhsheim (552 KB)

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