Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften

Kirchheim - REWE Im Franzosengewann

Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Kirchheim - REWE Im Franzosengewann (Quelle: Stadt Heidelberg)
Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Kirchheim - REWE Im Franzosengewann (Quelle: Stadt Heidelberg)

Mit dem Bebauungsplan soll die Möglichkeit zur Errichtung eines REWE-Supermarktes (Vollsortimenter) zur langfristigen Sicherung der örtlichen Nahversorgung in Kirchheim geschaffen werden. Die REWE Markt GmbH betreibt im westlichen Teil des Plangebiets an der Straße „Im Franzosengewann“ bereits einen Nahversorger, der seit einiger Zeit an seine Leistungsgrenzen stößt. Zur Verbesserung und Sicherung der Nahversorgung im Nordosten von Kirchheim plant die REWE Markt GmbH den bestehenden Markt durch einen Neubau auf dem aktuell brachliegenden Grundstück, östlich des bestehenden Markts, zu ersetzten. Erst nach Herstellung des Neubaus soll das bisherige Marktgebäude abgerissen und die dem neuen Markt zugehörigen Stellplätze auf der Fläche des bisherigen Gebäudes hergestellt werden.

 

Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 17. Dezember 2019 gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für den Bereich für den Bereich Kirchheim - REWE Im Franzosengewann ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten.

Die Grenze des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften ist dem abgedruckten Lageplan zu entnehmen.
 

Beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB

Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt.
 
Auf die Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB wird verzichtet.

 

Öffentliche Auslegung

Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in seiner Sitzung am 8. Oktober 2020 dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften und der Begründung -jeweils in der Fassung vom 18. Mai 2020 -mit Änderungen vom 8. Oktober 2020- zugestimmt und die öffentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen.

Es besteht Gelegenheit, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften, die Entwurfsbegründung, den Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 5. Mai 2020 mit Änderungen vom 8. Oktober 2020 sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten in der Zeit vom 12. November 2020 bis einschließlich 23. Dezember 2020 im Technischen Bürgeramt der Stadt Heidelberg einzusehen.
 
Die DIN-Norm, auf die in den Festsetzungen des Bebauungsplans Bezug genommen wird, wird zur Einsichtnahme bereitgehalten.
 
Im Einzelnen liegen folgende umweltrelevanten Informationen und Gutachten bzw. Untersuchungen vor:

  • Artenschutzrechtliche Untersuchung -Zwischenbericht- vom 27. April 2020
  • Artenschutzrechtliche Untersuchung -Endbericht- vom 21. Juli 2020
  • Schalltechnische Untersuchung vom 11. April 2019
  • Baugrund- und Gründungsgutachten vom 27. Februar 2017
  • Nahversorgungsanalyse vom November 2015
  • Orientierende Altlastenuntersuchung vom 27. Februar 2017
  • Allgemeine Vorprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 17. Februar 2020

In den ausgelegten Planunterlagen werden folgende umweltrelevanten Themen behandelt:

Schutzgut thematischer Bezug
Wasser Wasserschutzgebiet, Versickerung
Boden Versiegelung, Altlasten
Tiere und Pflanzen Brutvögel, Mauereidechsen, Fledermäuse, Neu- und Ersatzpflanzungen, Fassaden- und  Dachbegrünung
Luft/Klima Verbesserung des Mikroklimas durch Begrünungsmaßnahmen
Mensch Immissionen durch Gewerbelärm

Die Unterlagen zum Bebauungsplan stehen während der Auslegungsfrist auch unter "weitere Infos" zum Download zur Verfügung.

Stellungnahmen zur Planung können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Technischen Bürgeramt sowie im Internet vorgebracht werden.

Nicht fristgerechte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über diesen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Bedingt durch die Corona-Pandemie ist das Technische Bürgeramt für Besucherinnen und Besucher aktuell nur am Dienstag von 11.00 bis 12.30 Uhr und Donnerstag von 15.00 bis 17.00 Uhr geöffnet. Darüber hinaus ist eine Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen im Technischen Bürgeramt nach vorheriger terminlicher Absprache unter den Telefonnummern 06221 - 58 25150 und 58 25160 oder per E-Mail unter bauberatung@heidelberg.de möglich.

Anschrift

Technisches Bürgeramt
Verwaltungsgebäude Prinz Carl
Erdgeschoss
Kornmarkt 1
69117 Heidelberg

Telefonische Erreichbarkeit

Montag 8 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch 8 Uhr bis 16 Uhr
Donnerstag 8 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag 8 Uhr bis 12 Uhr

Auskünfte und Erläuterungen zu der Planung werden im Technischen Bürgeramt während der Öffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 06221 58-23140 auch zu anderen Zeiten erteilt.

Planen Sie mit!

Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch haben Sie die Möglichkeit, mehrmals an der Planung mitzuwirken. Das Planungsrecht unterscheidet dabei die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Absatz 1 BauGB) und die öffentliche Auslegung des Entwurfs (§ 3 Absatz 2 BauGB) eines Bebauungsplans. Die Details können Sie dem Regelablauf eines Bebauungsplanverfahrens entnehmen.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs können Sie Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB abgeben. Diese Stellungnahmen bedürfen der Rechtsform und können nur berücksichtigt werden, wenn sie mit Name und Anschrift versehen sind und fristgerecht vorgebracht werden. Wir weisen darauf hin, dass diese Stellungnahmen in anonymisierter Form dem Gemeinderat zur Behandlung vorgelegt werden und dies in öffentlicher Sitzung geschieht. Die Kontakt-Mail hierzu finden Sie auf nebenstehender Visitenkarte.

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