Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften

Weststadt - An der Montpellierbrücke

Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Weststadt - An der Montpellierbrücke (Quelle: Stadt Heidelberg)
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Weststadt - An der Montpellierbrücke (Quelle: Stadt Heidelberg)

Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines gemischt genutzten Gebäudeensembles mit Büro- und Einzelhandelsflächen, Wohngebäuden und Serviced-Appartments zu schaffen.

Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 23. Juli 2020 gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch beschlossen, für den Bereich Weststadt - An der Montpellierbrücke einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen.

Die Grenze des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist dem abgebildeten Lageplan zu entnehmen.

Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in seiner Sitzung am 10. November 2021 dem Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 26. August 2021, dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften und der Begründung - beide in der Fassung vom 08. September 2021- mit der Ergänzung, dass der Stellplatzschlüsssel für die 47 geplanten Wohnungen von 1,0 auf 0,7 reduziert wird - zugestimmt. Darüber hinaus hat der Gemeinderat die öffentliche Auslegung der Planunterlagen sowie von Gutachten, Fachbeiträgen und der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen nach § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen.

Es besteht Gelegenheit, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (einschließlich dem Vorhaben- und Erschließungsplan) mit örtlichen Bauvorschriften, die Entwurfsbegründung, den Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 9. Dezember 2021 bis einschließlich 21. Januar 2022 im Technischen Bürgeramt der Stadt Heidelberg einzusehen.

Die DIN-Normen, auf die in den Festsetzungen des Bebauungsplans Bezug genommen wird, werden zur Einsichtnahme bereitgehalten.
 
Im Einzelnen liegen folgende Gutachten und umweltrelevante Informationen vor:

· Umweltbericht in der Fassung vom 8. September 2021
· Bisher eingegangene umweltrelevante Stellungnahmen
· Verkehrstechnische Untersuchung, Büro Willaredt Ingenieure mbB vom Juli 2021
· Auswirkungsanalyse zu großflächigem Einzelhandel Sportartikel, Büro Stadt + Handel 
    PartGmbB vom 21. Juli 2021
· Auswirkungsanalyse zu großflächigem Einzelhandel Lebensmittel, Büro Stadt + Handel
   PartGmbB vom Juli 2021
· Schalltechnische Beurteilung, Büro von Rekowski und Partner mbB vom 20. April 2021
· Bodengutachten, Büro RT Consult GmbH vom 26. März 2020
· Kampfmittelerkundung, Büro WST GmbH vom 27. März 2020
· Artenschutzrechtliche Untersuchung, Büro Plessing vom 21. Oktober 2020
· Fachbeitrag Flechtenflora, Büro Plessing vom 23. März 2020

Die Einsichtnahme ist möglich ohne Terminvergabe dienstags von 11 bis 12.30 Uhr und donnerstags von 15 bis 17 Uhr. Die Einsichtnahme zu anderen Zeiten ist nur möglich nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 06221 5825150 oder per E-Mail unter technisches.buergeramt@heidelberg.de.

Auskünfte und Erläuterungen zu der Planung werden im Technischen Bürgeramt während der Öffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 06221 5823181 auch zu anderen Zeiten erteilt.

Anschrift

Technisches Bürgeramt
Verwaltungsgebäude Prinz Carl
Erdgeschoss
Kornmarkt 1
69117 Heidelberg

Die Unterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan stehen während der Auslegungsfrist auch unter "weitere Infos" zum Download zur Verfügung.

Stellungnahmen zur Planung können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Technischen Bürgeramt sowie über das Kontaktformular im Internet vorgebracht werden.

Nicht fristgerechte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über diesen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Planen Sie mit!

Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugestzbuch haben Sie die Möglichkeit, mehrmals an der Planung mitzuwirken. Das Planungsrecht unterscheidet dabei die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Absatz 1 BauGB) und die öffentliche Auslegung des Entwurfs (§ 3 Absatz 2 BauGB) eines Bebauungsplans. Die Details können Sie dem Regelablauf eines Bebauungsplanverfahrens entnehmen.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs können Sie Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB abgeben. Diese Stellungnahmen bedürfen der Rechtsform und können nur berücksichtigt werden, wenn sie mit Name und Anschrift versehen sind und fristgerecht vorgebracht werden. Wir weisen darauf hin, dass diese Stellungnahmen in anonymisierter Form dem Gemeinderat zur Behandlung vorgelegt werden und dies in öffentlicher Sitzung geschieht. Die Kontakt-Mail hierzu finden Sie auf nebenstehender Visitenkarte.

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