Junge Menschen sitzen auf einer Wiese.

Plätze, Grünflächen, Spielplätze

Veranstaltungen im Freien planen

Sie planen eine Veranstaltung im Freien und suchen nach einem passenden Ort? Die öffentlichen Freiräume in Heidelberg sind in der Regel für jedermann zugänglich und umfassen Straßen, Plätze, Park- und Grünanlagen sowie Wälder. Es gibt natürlich auch bestimmte Orte, die deutlich funktional gebunden sind und daher keine vielfältige Nutzung zulassen.

Die Nutzungsbestimmungen über den sogenannten Gemeingebrauch hinaus, also zum Beispiel für eine Veranstaltung, sind hier zusammengestellt.

Veranstaltungen in Grünanlagen

Die Rahmenbedingungen für die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen sind in der Straßen- und Anlagenpolizeiverordnung der Stadt Heidelberg geregelt. Solange man sich im Rahmen dieser Bestimmungen bewegt, ist die Nutzung der Grünanlagen im Rahmen des sogenannten Gemeingebrauchs für jedermann zulässig. 

Nutzungswünsche über diesen Gemeingebrauch hinaus, wie zum Beispiel für die Durchführung von Veranstaltungen, bedürfen einer vorherigen Genehmigung durch das Landschafts- und Forstamt der Stadt Heidelberg. Bitte wenden Sie sich an Michael Gärtner, Telefon: 06221 58-28030, E-Mail: michael.gaertner@heidelberg.de

Diese Genehmigung ist im Einzelfall einzuholen und kann von mehreren Rahmenbedingungen abhängig sein wie zum Beispiel der Eignung der Anlage, Nutzungsdruck durch die Allgemeinheit, Witterungsbedingungen und so weiter. Abhängig vom Veranstaltungstyp können weitere Genehmigungen anderer Stellen notwendig werden. Dies wird unten noch im Detail beschrieben.

Sonderregelung für Neckarwiese

Einen Sonderfall stellt das Neckarvorland - umgangssprachlich „die Neckarwiese“- dar. Hier hat der Gemeinderat die gesamte Anlage zum Schutz der unmittelbaren Anwohner vor Beeinträchtigungen durch den Erlass einer besonderen Satzung über die Benutzung des Neckarvorlandes unter einen besonderen Schutz gestellt. Neue, bisher nicht etablierte Veranstaltungen, sind nach den Satzungsbestimmungen nicht genehmigungsfähig. Darüber hinaus hat der Gemeinderat die Gesamtanzahl der jährlichen Veranstaltungen begrenzt.

Eine Nutzung der Neckarwiese im Rahmen des oben beschriebenen Gemeingebrauchs ist aber natürlich für jedermann jederzeit wie in allen Grünanlagen Heidelbergs möglich.

Veranstaltungen auf anderen öffentlichen Flächen

Möchten sie eine andere Fläche über den Allgemeingebrauch hinaus nutzen, ist ebenfalls ein schriftlicher Antrag stellen. Bitte reichen Sie diesen für Ihre geplante Veranstaltung rechtzeitig vor dem geplanten Termin - mindestens jedoch vier Wochen vorher - beim Bürgeramt der Stadt Heidelberg ein. Antrag zum Download (4,2 MB)

Ansprechpartner sind Herr Rudolf Lazin, Telefon 06221 58-17430, und Frau Emeli Siemens, Telefon: 06221 58-17300, E-Mail: buergeramt-veranstaltungen@heidelberg.de

Fälle, in denen weitere Genehmigungen einzuholen sind

Abhängig vom Veranstaltungstyp können neben der straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis weitere Genehmigungen des Bürgeramtes oder anderer Stellen erforderlich werden.

  • Bei Alkoholausschank ist eine Gestattung nach dem Gaststättengesetz notwendig.
  • Veranstaltungen an und in Gewässern, im Gewässerrandstreifen (5 m) und in Überschwemmungsgebieten sind rechtzeitig mit dem Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie abzustimmen und bedürfen evtl. einer wasserrechtlichen Erlaubnis/ Genehmigung.
  • Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Heidelberg ist bei Veranstaltungen an oder im Neckar zu hören. Anträge auf wasserrechtliche Erlaubnisse/ Genehmigungen sind beim Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie bis spätestens sechs Wochen vor der Veranstaltung einzureichen.
  • Soweit für die Veranstaltung öffentliche Verkehrsflächen genutzt oder gesperrt werden müssen, ist eine verkehrsrechtliche Anordnung oder eine Erlaubnis zur Nutzung von Straßenflächen durch das Amt für Verkehrsmanagement notwendig. Die notwendigen Verkehrszeichen dürfen nur von der Stadt Heidelberg als Straßenbaulastträger oder von einer Fachfirma aufgestellt bzw. angebracht werden.
  • Bei Veranstaltungen in Räumen mit mehr als 200 Besuchern und bei eingefriedetem Gelände im Freien sowie einer Szenenfläche (Bühne / Bildschirm o.ä.) mit mehr als 1.000 Besuchern, ist eine Genehmigung gemäß Versammlungsstättenverordnung des Landes Baden- Württemberg notwendig.
  • Sofern so genannte fliegenden Bauten zur Aufstellung kommen (Zelt größer als 75 m², Bühnen größer als 100 m², Bühnen mit einem Dach höher als 5 m oder Fahrgeschäfte) ist dies unter Vorlage des Prüfbuches beim Amt für Baurecht und Denkmalschutz anzuzeigen. Die Prüfbücher mit gültiger Ausführungsgenehmigung sind spätestens zwei Tage vor der Veranstaltung dem Amt für Baurecht und Denkmalschutz vorzulegen.
  • evtl. Erlaubnis für pyrotechnische Maßnahmen (z.B. Feuerwerk)

Allgemeine Bestimmungen

Bei allen Veranstaltungen sind die Bestimmungen des Bundesimmissionsschutzgesetztes und die hierzu ergangenen Vorschriften zu beachten (z.B. TA-Lärm, Freizeitlärmrichtwerte).
 
Weiter besteht in der Stadt Heidelberg ein Mehrweggebot für Veranstaltungen und Feste auf Grundstücken und in Einrichtungen der Stadt (Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Heidelberg, § 4). Bitte kümmern Sie sich daher frühzeitig um Mehrweggeschirr und einen mobile Spülwagen. Eine mögliche Ansprechpartnerin hierzu ist zum Beispiel die Heidelberger Dienste gGmbH, Telefon: 06221 141050.

Plätze, Grünanlagen und Kinderspielplätze
Altstadt Jubiläumsplatz
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  Schwetzinger Terrasse
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Kirchheim Alla Hopp Anlage
  Wiese Mörgelgewann
Neuenheim Nepomukterrasse
Rohrbach Sickingenstraße
  Quartier am Turm
Südstadt DER ANDERE PARK
Schlierbach Grünfläche an der Adlerüberfahrt
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  Hostigwiese
  Lobdengauplatz Wieblingen
Ziegelhausen Ebertplatz
  Kuchenblech

Veranstaltungsräume und Grillhütten