Heidelberg fördert Kindertagespflege

Wer sein Kind statt in der Krippe lieber von einer Tagespflegeperson betreuen lassen möchte, erhält Unterstützung von der Stadt. Eltern, deren Kind zwischen ein und drei Jahre alt ist oder die bereits im 1. Lebensjahr des Kindes berufstätig oder in Aus- oder Weiterbildung sind, können beim Kinder- und Jugendamt einen Antrag auf Förderung stellen. Auch als Ergänzung zu einem anderen Betreuungsangebot kann Betreuung in Kindertagespflege gefördert werden.

Bei Erfüllung der förderrechtlichen Voraussetzungen erhält die Tagespflegeperson für die Betreuung eines  Heidelberger Kindes eine Geldleistung in Höhe von 7,70 Euro pro Stunde vom Kinder- und Jugendamt. 

Eltern zahlen einen Kostenbeitrag, dessen Höhe sich nach dem Einkommen und der Anzahl der wöchentlichen Betreuungsstunden richtet. Die Kostenbeitragstabelle findet sich im Antrag auf Förderung auf Seite 6. Werden mehrere Kinder einer Familie betreut, wird eine Geschwisterermäßigung gewährt (siehe Antrag Seite 7).

Der Kostenbeitrag wird bei Vorliegen eines Heidelberg-Passes oder Heidelberg-Passes+ für die Dauer dessen Gültigkeit ganz erlassen.

Erforderliche Unterlagen

Antrag auf Förderung
Erklärung der Tagespflegeperson
Ggf. Nachweise über die Berufstätigkeit der Personensorgeberechtigten

Hinweise: Die Antragsunterlagen sind online als PDF-Datei zum Ausfüllen verfügbar. Als Hilfe zur Selbsteinschätzung des für den Kostenbeitrag maßgebenden Familieneinkommens dient unser Berechnungsbogen. Bitte beachten Sie unsere Informationen zur Datenverarbeitung.