Heidelberg fördert Kindertagespflege
Wer sein Kind statt in der Krippe lieber von einer Tagespflegeperson betreuen lassen möchte, erhält Unterstützung von der Stadt. Eltern, deren Kind zwischen ein und drei Jahre alt ist oder die bereits im 1. Lebensjahr des Kindes berufstätig oder in Aus- oder Weiterbildung sind, können beim Kinder- und Jugendamt einen Antrag auf Förderung stellen.
Auch als Ergänzung zu einem anderen Betreuungsangebot kann Betreuung in Kindertagespflege gefördert werden.
Bei Erfüllung der förderrechtlichen Voraussetzungen erhält die Tagespflegeperson seit 01 September 2019 für die Betreuung eines HeidelbergerKindes eine Geldleistung in Höhe von 6,70 Euro pro Stunde vom Kinder- und Jugendamt.
Eltern zahlen einen Kostenbeitrag, dessen Höhe sich nach dem Einkommen und der Anzahl der wöchentlichen Betreuungsstunden richtet.
Seit dem 1. September 2018 wird der Kostenbeitrag bei Vorliegen eines Heidelberg-Passes oder Heidelberg-Passes+ ganz erlassen.
Erforderliche Unterlagen
Antrag auf Förderung
- Erklärung der Tagespflegeperson
- Ggf. Nachweise über die Berufstätigkeit der Personensorgeberechtigten
Hinweise: Die Antragsunterlagen sind online als PDF-Datei zum Ausfüllen verfügbar. Als Hilfe zur Selbsteinschätzung des für den Kostenbeitrag maßgebenden Familieneinkommens dient unser Berechnungsbogen. Bitte beachten Sie unsere Informationen zur Datenverarbeitung.