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Bürger- und Ordnungsamt
Bergheimer Str. 69
69115 Heidelberg
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Beantragen einer Plakatierungserlaubnis

Im Rahmen der Neuordnung des Plakatierungswesens wurde auch das zugrundeliegende Beantragungsverfahren den neuen Anforderungen entsprechend angepasst und für den Nutzer praktikabler gestaltet. Durch die Umstellung auf ein Online-Antragsformular ist es möglich, den gesamten Genehmigungsprozess elektronisch abzubilden.

Wie beantrage ich eine Plakatierungserlaubnis?

1. Die “Hinweise zur Beantragung” beinhalten eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Buchung eines Netzes, um die Bedienbarkeit des Tools zu erleichtern. Zu jedem Zeitpunkt wird der jeweils nächste Schritt des Prozesses hervorgehoben.
2. Das Online-Antragsformular ist vollständig auszufüllen und an die voreingestellte Adresse abzusenden. In dem Antrag soll auch eine Bilddatei mit dem Plakatmotiv hochgeladen werden. Sollte zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine Bilddatei vorliegen, ist diese umgehend unter Bezug auf den Antrag nachzureichen.
 
3. Das Antragsformular lässt sich allerdings nur vier Wochen vor Beginn des Nutzungszeitraumes öffnen.
 
4. Anträge sollten nur für freie Netze gestellt werden (grüne Übersichtsflächen). Anträge für bereits beantragte Netze (heidelbeerfarbene Übersichtsflächen) können nur dann berücksichtigt werden, wenn ein Veranstalter mehrere Anträge gestellt hat und diese auf einen Antrag seiner Wahl reduziert werden (§ 6 Abs. 1 Ziff. 2 der Plakatierungssatzung). Für die dadurch möglicherweise frei werdenden Netze gilt wiederum der Grundsatz der zeitlichen Priorität. Anträge für Werbung für politische Veranstaltungen haben immer Vorrang.
 

Wer kann wann und wo einen Antrag stellen?

Die Nutzungserlaubnis wird auf Antrag erteilt. Der Antrag kann nur vom Veranstalter oder einem von ihm bevollmächtigten Dienstleister gestellt werden. Antragsteller und Benutzer ist immer der Veranstalter, auch wenn ein Bevollmächtigter den Antrag gestellt hat. Der Antrag kann nur über mit dem Online-Antragsformular gestellt werden (siehe Rubrik „Wie beantrage ich eine Plakatierungserlaubis?“). Mit dem Antrag ist auch ein Motiv des Veranstaltungsplakates zu übersenden. Sollte zum Zeitpunkt der Antragstellung das Plakatmotiv noch nicht vorliegen, ist es umgehend unter Bezugnahme auf die Veranstaltung nachzureichen.
 
Der Antrag kann ab vier Wochen vor Beginn des Nutzungszeitraums beim Bürgeramt der Stadt Heidelberg gestellt werden.

Wann wird über den Antrag entschieden?

Über die Erteilung der Nutzungserlaubnis wird jeweils zwei Wochen vor Beginn des Nutzungs­zeitraums entschieden (Stichtag). Liegen am Stichtag für einen Nutzungszeitraum mehr Anträge vor als Netze vorhanden sind, so geht grundsätzlich der zeitlich früher gestellte Antrag vor, dabei wird auf den Tag und die Uhrzeit des Zugangs des Antrages beim Bürgeramt der Stadt Heidelberg abgestellt.

Ausnahmen:

  • Anträge für Werbung für politische Veranstaltungen von Parteien und Wählervereinigungenhaben grundsätzlich Vorrang.
  • Mehrere Anträge eines Veranstalters werden, sofern mehr Anträge vorliegen als Netze vorhanden sind, auf einen Antrag reduziert. Der Veranstalter bestimmt, welche Anträge entfallen.

Was kostet die Nutzungserlaubnis?

Die Gebühr für die Benutzung eines Netzes beträgt 68,70 Euro für einen Zwei-Wochen-Zeitraum.