
Familiennachzug
Ehe & Familie
Ausländische Staatsangehörige, die sich mit Aufenthaltstitel im Bundesgebiet aufhalten, sowie deutsche Staatsangehörige können ausländische Ehegatten und minderjährige, ledige Kinder nachziehen lassen. Die Aufenthaltserlaubnis wird zur Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet zum Schutz von Ehe und Familie gemäß Art. 6 GG erteilt und verlängert.