Programm Aktive Beschäftigungsförderung
Bereits im Jahr 1995 hatte der Gemeinderat ein Programm zur aktiven Beschäftigungspolitik zugunsten Langzeitarbeitsloser in Heidelberg verabschiedet. Dieser Grundsatzbeschluss sieht vor, dass Betriebe, bei denen Langzeitarbeitslose beschäftigt werden, Aufträge von der Stadt mit einem jährlichen Volumen von bis zu zwei Millionen Euro erhalten können.
Die Vergabe ist an die Erfüllung folgender Modalitäten gebunden:
- Die Auftragserledigung kann grundsätzlich nur durch Firmen oder Beschäftigungsgesellschaften erfolgen, die nachweislich in angemessenem Umfang Langzeitarbeitslose mit Wohnsitz in Heidelberg in einem durch Dritte geförderten Beschäftigungsverhältnis auf tariflich entlohnter Basis beschäftigen beziehungsweise aus einer Beschäftigungsmaßnahme übernehmen.
- Als Langzeitarbeitslose gelten Personen, die länger als zwei Jahre arbeitslos sind oder länger als ein Jahr und besonders schwer vermittelbar.
- Schwer vermittelbar sind Arbeitslose mit besonderen Beeinträchtigungen, wie beispielsweise körperlich oder psychisch Behinderte, Suchtkranke, Haftentlassene oder schwer vermittelbare junge Menschen. - Es muss gewährleistet sein, dass begleitend zur Beschäftigung eine qualifizierte soziale und fachliche Betreuung erfolgt. Die soziale Betreuung kann auch durch Dritte erbracht werden.
- Bei einer "gemeinnützigen Arbeitnehmerüberlassung" in Form einer Ausleihe eines oder einer Langzeitarbeitslosen und Lohnkostenübernahme durch die Anstellungsträger Heidelberger Dienste und die dem Verbund für Beschäftigung angegliederten Beschäftigungsträger an Dritte, gelten die Voraussetzungen ebenfalls als erfüllt.
Der Grundsatzbeschluss aus dem Jahr 1995 wurde im Dezember 2005 vom damaligen Gemeinderat bestätigt. Seit Bestehen des Programms wurden jährlich folgende Auftragsvolumina vergeben: