
Studieren in Heidelberg
Voraussetzungen
Zum Zwecke der Studienbewerbung und des Studiums an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtung kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden.
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Zum Zwecke der Studienbewerbung und des Studiums an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtung kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden.
Der Aufenthaltszweck des Studiums umfasst sämtliche damit verbundene Ausbildungsphasen:
Die Aufnahme einer Beschäftigung ist in bestimmtem Umfang gestattet. Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Beschäftigung, die insgesamt 120 Tage oder 240 halbe Tage pro Jahr nicht überschreiten darf sowie zur Ausübung studentischer Nebentätigkeiten.
Während studienvorbereitender Maßnahmen ist die Beschäftigung allerdings insoweit eingeschränkt, als im ersten Jahr des Aufenthalts eine Beschäftigung nur in der Ferienzeit zulässig ist.
Ausgenommen hiervon sind Studienbewerber. Während der Zeit der Studienbewerbung ist die Ausübung einer Erwerbstätigkeit nicht gestattet.
Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums kann die Aufenthaltserlaubnis für bis zu 18 Monate zur Suche eines entsprechenden Arbeitsplatzes verlängert werden. Damit besteht die Möglichkeit in Deutschland zu bleiben und den Aufenthalt als Selbständige, Fachkraft mit akademischer Ausbildung, als Hochqualifizierter oder als Inhaber der „Blauen Karte EU“ zu verfestigen.
Die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen, insbesondere die Sicherung des Lebensunterhaltes müssen weiterhin vorliegen.
Die Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche berechtigt zur Ausübung von Probebeschäftigungen bis zu zehn Stunden je Woche, zu deren Ausübung die die erworbene Qualifikation die Fachkraft befähigt.