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Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Bürger- und Ordnungsamt
Zuwanderungsrecht
Bergheimer Straße 147 (Landfriedgebäude)
69115 Heidelberg
Telefon 06221 58-17520
Fax 06221 58-17900

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Hörsaal der Universität Heidelberg. (Foto: Hoppe)

Studieren in Heidelberg

Voraussetzungen

Zum Zwecke der Studienbewerbung und des Studiums an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtung kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden.

Studienphasen

Der Aufenthaltszweck des Studiums umfasst sämtliche damit verbundene Ausbildungsphasen:

  • Sprachkurse, insbesondere zur Studienvorbereitung
  • Studienkollegs oder andere Formen staatlich geförderter studienvorbereitender Maßnahmen
  • Für das Studium erforderliche oder von der Hochschule empfohlene vorbereitende Praktika
  • Ein Studium bis zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss bzw. bei konsekutiven und nicht konsekutiven Bachelor-/Master-Studiengängen auch bis zu einem zweiten berufsqualifizierenden Abschluss an einer deutschen Hochschule (Grund- und Hauptstudium einschließlich studienbegleitender Praktika, Zwischen- und Abschlussprüfungen), auch nach einem vorherigen Studium im Ausland
  • Praktische Tätigkeiten, sofern sie zum vorgeschriebenen Ausbildungsgang gehören oder zur umfassenden Erreichung des Ausbildungszieles nachweislich erforderlich sind
  • Studien, die ein im Ausland begonnenes Studium ergänzen und Studien, die in Deutschland begonnen und im Ausland beendet werden

Beschäftigungsmöglichkeiten während des Studiums

Die Aufnahme einer Beschäftigung ist in bestimmtem Umfang gestattet. Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Beschäftigung, die insgesamt 120 Tage oder 240 halbe Tage pro Jahr nicht überschreiten darf sowie zur Ausübung studentischer Nebentätigkeiten.

Während studienvorbereitender Maßnahmen ist die Beschäftigung allerdings insoweit eingeschränkt, als im ersten Jahr des Aufenthalts eine Beschäftigung nur in der Ferienzeit zulässig ist.

Ausgenommen hiervon sind Studienbewerber. Während der Zeit der Studienbewerbung ist die Ausübung einer Erwerbstätigkeit nicht gestattet.


Beschäftigungsmöglichkeiten nach erfolgreichem Studium

Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums kann die Aufenthaltserlaubnis für bis zu 18 Monate zur Suche eines entsprechenden Arbeitsplatzes verlängert werden. Damit besteht die Möglichkeit in Deutschland zu bleiben und den Aufenthalt als Selbständige, Fachkraft mit akademischer Ausbildung, als Hochqualifizierter oder als Inhaber der „Blauen Karte EU“ zu verfestigen.
 
Die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen, insbesondere die Sicherung des Lebensunterhaltes müssen weiterhin vorliegen.

Die Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche berechtigt zur Ausübung von Probebeschäftigungen bis zu zehn Stunden je Woche, zu deren Ausübung die die erworbene Qualifikation die Fachkraft befähigt.