Logo facebook Logo Twitter Logo YouTube Logo RSS Logo YouTube Logo Instagram Logo Stage
Startseite / Rathaus / Bürgerservice / Abfall & Saubere Stadt / Räumpflicht für Anlieger
Kartenansicht des Bürgerportals.

Auf einen Blick
Altglascontainer, öffentliche Toiletten, Abholzeiten – alle Services rund um das Thema Abfall gibt es im Geoportal auf einen Blick.
mehr dazu

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Heidelberg
Hardtstraße 2
69124 Heidelberg
Telefon 06221 58-29999
Fax 06221 58-29900

Kontaktformular
Kundenportal Abfallwirtschaft
Infos zur Datenschutzgrundverordnung
Abfall aktuell

   
Waste & cleanliness
 
More about waste and cleanliness
Englische Flagge

Schnee und Eis auf dem Gehweg:

Eigentümer/-innen haften

Die Stadt Heidelberg weist darauf hin, dass bei Schnee und Eis auf Gehwegen im Schadensfall die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer haften. Denn sie tragen die Verantwortung dafür, dass die Gehwege, Flächen oder Treppen vor dem Grundstück, die vom Fußgängerverkehr genutzt werden, geräumt und gestreut sind. Das betrifft auch die Grundstücke, die nicht genutzt oder bewohnt werden. Oft sind diese Pflichten auf die Mietparteien oder Hausmeisterdienste übertragen.

  • Die öffentlichen Gehwege, Treppen und verkehrsberuhigte Bereiche wie Fußgängerzonen müssen von den Anlieger/-innen werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr mindestens in einer Breite von 1,50 Meter geräumt und gestreut werden. Auch wenn danach weiter Schnee fällt oder es eisglatt wird, ist unverzüglich zu räumen oder zu streuen, bei Bedarf auch mehrmals. Diese Pflicht gilt den ganzen Tag über, bis 21 Uhr abends.
  • Eine Straße, die auf keiner Seite einen Gehweg hat, muss von beiden Seiten in einer Breite von 1,50 Meter geräumt und gestreut sein. Gibt es mehrere Straßenanlieger, zum Beispiel bei Grundstücken, die hintereinanderliegen, so sind sie gemeinsam fürs Schneeräumen und Streuen verantwortlich. Der Schnee sollte an den Rand zwischen Fahrbahn und Gehweg geschoben werden. Der Weg über die Straße muss jedoch gewährleistet bleiben.
  • Der Schnee muss so an den Gehwegrand geschoben werden, dass Fußgänger ungehindert passieren können.
  • Ein Übergang über die Straße muss möglich sein.
  • Zum Schutz der Umwelt dürfen zum Bestreuen nur abstumpfende Materialien wie Sand oder Splitt verwendet werden.
  • Auftauende Mittel sind nicht gestattet. Nur in Steillagen oder am Hang darf ein Gemisch aus Salz und Splitt oder Sand mit maximal einem Drittel Salzanteil verwendet werden. Dort, wo Salz in den Wurzelbereich von Bäumen und Sträuchern geraten kann, ist ein solches Gemisch generell nicht erlaubt.

Auch die Zuwege zu den Abfallbehältern sollten unbedingt geräumt werden, so dass auch die vollen Abfallbehälter leicht an den Fahrbahnrand gerollt werden können. Insbesondere bei den größeren Containern ist eine Leerung ansonsten nicht durchführbar.

Wenn es schneit ist der städtische Winterdienst ab vier Uhr morgens unterwegs

Wenn der Wetterdienst Schnee und Eis ankündigt, stehen bis zu 140 Mitarbeiter/-innen der städtischen Ämter in den Startlöchern, um Straßen und Wege zu räumen. Ab vier Uhr morgens bis 22 Uhr wird dann gestreut und geräumt. Anschließend beginnt die Notdienst-Schicht, der nachts und an den Wochenenden bis vier Uhr für freie Straßen sorgt.

Hauptstraßen zuerst

Zunächst werden die Hauptverkehrs- und Durchgangsstraßen, die Straßen für den öffentlichen Nahverkehr, die Zufahrten zu Krankenhäusern, Schulen und Gewerbegebieten sowie die wichtigsten Radwege geräumt und gestreut. Danach sind die verkehrsreichen Wohnsammelstraßen und Verbindungsstraßen an der Reihe. Für alle anderen Straßen und Radwege besteht für die Stadt keine Streupflicht. Trotzdem werden diese Straßen und Radwege, soweit erforderlich, von Schnee und Eis befreit. Für die Gehwege sind die Anlieger/-innen zuständig.

Weitere Infos