Das Bundesteilhabegesetz (BTHG)
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist ein umfassendes Gesetzespaket, das für Menschen mit Behinderungen viele Verbesserungen vorsieht. Mit dem BTHG werden mehr Möglichkeiten der Teilhabe und mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen geschaffen.
Zum 01.01.2020 tritt die 3. Stufe des BTHG in Kraft. Damit einher geht für Bewohner/innen einer stationären Einrichtung
- die Trennung der Fachleistung der Eingliederungshilfe von den existenzsichernden Leistungen
- die Änderung der Zahlungswege weg vom Brutto-Prinzip hin zum Netto-Prinzip
Damit ein nahtloser Übergang gelingen kann, fand am 27. Juni 2019 eine Informationsveranstaltung des Amtes für Soziales und Senioren im Bürgerhaus Pfaffengrund statt.
Die dort gezeigte Power-Point-Präsentation finden Sie hier (477,4 KB).