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Im Amt für Soziales und Senioren gelten die folgenden Besucherregeln:

Das Amt ist Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 12 Uhr für Besucherinnen und Besucher ohne vorherige Terminvereinbarung geöffnet.

Außerhalb dieser offenen Sprechzeiten können Besuche nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.

Besucher/innen wird empfohlen, das Gebäude auch weiterhin nur mit einem Mund-Nasen-Schutz zu betreten und die AHA-Regeln einzuhalten.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Amt für Soziales und Senioren
Bergheimer Str. 155
69115 Heidelberg
Telefon 06221 58-37000 / 58-37010
Fax 06221 58-38900

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Das Bundesteilhabegesetz (BTHG)

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist ein umfassendes Gesetzespaket, das für Menschen mit Behinderungen viele Verbesserungen vorsieht. Mit dem BTHG werden mehr Möglichkeiten der Teilhabe und mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen geschaffen.

Zum 01.01.2020 tritt die 3. Stufe des BTHG in Kraft. Damit einher geht für Bewohner/innen einer stationären Einrichtung

  • die Trennung der Fachleistung der Eingliederungshilfe von den existenzsichernden Leistungen 
  • die Änderung der Zahlungswege weg vom Brutto-Prinzip hin zum Netto-Prinzip

Damit ein nahtloser Übergang gelingen kann, fand am 27. Juni 2019 eine Informationsveranstaltung des Amtes für Soziales und Senioren im Bürgerhaus Pfaffengrund statt.

Die dort gezeigte Power-Point-Präsentation finden Sie hier (477,4 KB).