Stadt kauft Kunst
Kunstankäufe 2023
Was wird angekauft?
Kunstwerke aus dem Bereich Fotografie.
Wer kann eine Arbeit einreichen?
Teilnahmeberechtigt sind Künstlerinnen und Künstler, deren erster Wohnsitz den Postleitzahlen 69... zugeordnet ist.
Was sind die spezifischen Teilnahmebedingungen?
- Es dürfen maximal zwei Kunstwerke eingereicht werden.
- Die Kunstwerke sind beschriftet mit Name, Titel, Entstehungsjahr, Technik.
- Kurze Biografie und Preisangabe sind beigefügt (Bitte keine Broschüren oder Kataloge abgeben).
- Fotografische Reproduktionen von den Kunstwerken können eingereicht werden.
Wann können die Bewerbungen eingereicht werden?
Vom 9. bis 13. Oktober 2023
Wie werden die Bewerbungen eingereicht?
Abgabe im Kulturamt, Haspelgasse 12, 69117 Heidelberg
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag, 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr; Freitag, 8:30 Uhr bis 13 Uhr
Auskunft ist erhältlich unter 06221 58-33000 oder -33010.
Bitte beachten: Eine direkte Anlieferung mit dem PKW im Hof über die Zufahrt in der Pfaffengasse ist leider nicht mehr ohne Weiteres möglich. Falls nicht anders machbar, ist eine genaue Terminvereinbarung notwendig.
Allgemeine Informationen zu den jährlichen Kunstankäufen
Die Stadt Heidelberg kauft jedes Jahr Kunstwerke von Heidelberger Künstlerinnen und Künstlern an. Damit ist der städtische Kunstankauf ein zentraler Teil der Heidelberger Künstlerförderung. Im Haushalt der Stadt stehen jährlich Mittel in Höhe von derzeit 15.000 € zur Verfügung. Das Förderinstrument des Kunstankaufs richtet sich an alle in Heidelberg und Umgebung arbeitenden und lebenden Künstlerinnen und Künstler.
Jährlich im Wechsel werden Arbeiten der folgenden Kunstsparten angekauft:
- Fotografie
- Grafik
- Malerei
- Skulptur
Allgemeine Teilnahmebedingungen
- Einreichungen sind nur der in der jährlichen Ausschreibung genannten Gattung entsprechend und im diesbezüglich angegebenen Zeitraum möglich.
- Teilnahmeberechtigt sind Künstlerinnen und Künstler, deren erster Wohnsitz den Postleitzahlen 69... zugeordnet ist.
- Es dürfen maximal zwei Kunstwerke eingereicht werden.
- Die Kunstwerke sind beschriftet mit Name, Titel, Entstehungsjahr, Technik.
- Kurze Biografie und Preisangabe sind beigefügt (Bitte keine Broschüren oder Kataloge abgeben).
- Skulpturen dürfen nicht größer als 30 x 30 x 30 cm sein.
- Installationen können nicht angenommen werden.
- Fotografische Reproduktionen von den Kunstwerken können eingereicht werden.
Aufbewahrung & Ausstellung
Die angekauften Kunstwerke werden in der städtischen Bilderkammer im Verwaltungsgebäude Prinz Karl, Kornmarkt 1 sowie im Kulturamt, Haspelgasse 12, 69117 Heidelberg, aufbewahrt und durch Inventarisierung in den städtischen Bestand aufgenommen. Sie stehen den städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Ausleihe für ihre Büroräume zur Verfügung und hängen in öffentlichen Verwaltungsräumen. Auf dieser Seite werden die neusten, angekauften Werke digital präsentiert. Eine (regelmäßige) Ausstellung ausgewählter Kunstwerke ist angedacht und wird angekündigt.
Jury des Städtischen Kunstankaufs
Im Rahmen einer jährlich stattfindenden Jury-Sitzung werden die Kunstwerke von Jurymitgliedern bestehend aus Fachvertreterinnen und -vertretern aus dem Bereich Bildende Kunst ausgewählt. Die Jury setzt sich 2023 aus Vertreterinnen und Vertretern folgender Einrichtungen wie folgt zusammen:
- Dr. Karin Tebbe, stellvertretende Direktorin Kurpfälzisches Museum Heidelberg
- Sören Grammel, Heidelberger Kunstverein
- Prof. Dr. Henry Keazor, Institut für Europäische Kunstgeschichte der Universität Heidelberg
- Gisela Hachmann-Ruch, BBK Forum für Kunst Heidelberg
- Milan Chlumsky, Freischaffender Künstler / Journalist