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Informationen zum Volksbegehren Artenschutz

Allgemeine Info

Allgemeine Informationen

Das Innenministerium hat das Volksbegehren
 
Artenschutz – „Rettet die Bienen“ über das „Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes“ 
am 14. August 2019 nach § 29 Abs. 1 des Volksabstimmungsgesetzes (VAbstG) auf den entsprechenden Antrag vom 26. Juli 2019 zugelassen.
 
Die Bekanntmachung der Zulassung des Volksbegehrens (§ 30 Abs. 1 und 3 VAbstG) ist in der Ausgabe des Staatsanzeigers vom Freitag, dem 23. August 2019 veröffentlicht worden.

Unterstützung

Wie kann das Volksbegehren unterstützt werden?

Wer das Volksbegehren unterstützen möchte, kann dies im Rahmen der freien oder amtlichen Sammlung tun.
 
Bei der freien Sammlung, die am Dienstag, den 24. September 2019 beginnt, besteht die Möglichkeit, sich innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten, also bis Montag, den 23. März 2020, in von den Vertrauensleuten des Volksbegehrens oder deren Beauftragten ausgegebene Eintragungsblätter zur Unterstützung des Volksbegehrens einzutragen.
 
Bei der amtlichen Sammlung werden in den Bürgerämtern der Stadt Heidelberg während der allgemeinen Öffnungszeiten Eintragungslisten zur Unterstützung des Volksbegehrens aufgelegt. Die amtliche Sammlung dauert drei Monate und startet am Freitag, den 18. Oktober 2019 und endet am Freitag, den 17. Januar 2020.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Öffentlichen Bekanntmachung (316 KB).

Wahlberechtigung

Wer ist eintragungsberechtigt?

Eintragungsberechtigt ist, wer am Tag der Eintragung zum Landtag wahlberechtigt ist.

Dies sind alle Personen, die am Tag der Eintragung

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten, und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.