Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Bürger- und Ordnungsamt
Zuwanderungsrecht
Bergheimer Straße 147 (Landfriedgebäude)
69115 Heidelberg
Fax (0 62 21) 58-1 79 00

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Welche Voraussetzungen müssen für eine Einbürgerung grundsätzlich erfüllt sein?

Einbürgerung durch Bürgermeister Erichson (Foto: Rothe)
  • Sie haben seit acht Jahren rechtmäßig Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung dieser Frist möglich, etwa bei erfolgreich abgeschlossenem Integrationskurs oder besonderen Integrationsleistungen. Auch für Ehegattinnen und Ehegatten bzw. Lebenspartner und Lebenspartnerinnen von deutschen Staatsangehörigen, Minderjährige unter 16 Jahren, die miteingebürgert werden sollen, und weitere Personengruppen gibt es besondere Bestimmungen
  • Ihre Identität und Staatsangehörigkeit sind geklärt
  • Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland und unterstützen keine verfassungsfeindlichen Bestrebungen
  • Sie besitzen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht (z.B. Niederlassungserlaubnis, Freizügigkeitsberechtigung). Auch bestimmte andere Aufenthaltstitel können ausreichend sein
  • Sie können Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer unterhaltsberechtigten Familienmitglieder ohne Anspruch auf Leistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld II) oder SGB XII (Sozialhilfe, Grundsicherung) bestreiten
  •  Sie sind bereit Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben. Ausnahmen hiervon gibt es unter anderem bei einigen Staaten der Europäischen Union (EU) und der Schweiz
  • Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt
  • Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • Sie haben ausreichende Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest)
  • Ihre Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse ist gewährleistet

Da es im Staatsangehörigkeitsrecht zahlreiche Ausnahmen und Sonderfälle gibt, ist es in jedem Fall ratsam, dass Sie vor einer Antragstellung mit uns in Kontakt treten. Gerne beraten wir Sie individuell und klären ab, ob Sie die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen

Weitere Infos

Anspruchseinbürgerung (93 KB)
Ermessenseinbürgerung (143 KB)