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Zensus 2022
Die Vorbereitungen laufen

Im Jahr 2022 findet in Deutschland erneut ein Zensus statt. Deutschland nimmt dabei an einer Zensusrunde in der gesamten Europäischen Union teil. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der ursprünglich für das Jahr 2021 geplante Zensus in das Jahr 2022 verschoben.
Anhand der statistischen Erhebungen des Zensus 2022 wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben und wie sie wohnen und arbeiten. So werden aktuelle Bevölkerungszahlen, zentrale demografische Daten und Informationen zur Wohn- und Wohnungssituation gewonnen.
Wer führt den Zensus in Heidelberg durch?
In Baden-Württemberg ist das Statistische Landesamt mit Sitz in Stuttgart die zuständige Behörde zur Vorbereitung und Durchführung des Zensus. Die Stadt Heidelberg ist aufgrund ihrer Bevölkerungszahl zur Einrichtung einer örtlichen Erhebungsstelle verpflichtet. Die Erhebungsstelle führt Erhebungen vor Ort an Haushalten und Sonderbereichen (zum Beispiel Wohnheime) in Heidelberg eigenverantwortlich mit der Unterstützung von ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten durch und übermittelt die erhobenen Daten an das Statistische Landesamt. Im Rahmen des Zensus wird außerdem eine Gebäude- und Wohnungszählung durchgeführt. In Baden-Württemberg wird diese zentral durch das Statistische Landesamt übernommen.
Warum ist der Zensus wichtig für Heidelberg?
Mit der Bestandsaufnahme der Bevölkerung werden verlässliche Basiszahlen und wesentliche Informationen für künftige Planungen von Bund, Ländern und Kommunen bereitgestellt. Auch für die wissenschaftliche Forschung und die amtliche Statistik liefert der Zensus wichtige Informationen.
Die ermittelte Einwohnerzahl ist zudem eine zentrale Grundlage für die Berechnung der Zuweisung aus dem kommunalen Finanzausgleich und wirkt sich damit direkt auf die Finanzausstattung der Stadt Heidelberg aus.
Wer wird befragt?
Der Zensus wird als registergestütztes Verfahren durchgeführt, bei dem hauptsächlich Daten aus bereits vorhandenen Verwaltungsregistern genutzt werden. Um die Qualität der Datenbasis weiter zu verbessern, wird im Rahmen einer Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis sowie einer Vollerhebung, an sogenannten Sonderbereichen, ein Teil der Bevölkerung zusätzlich (direkt) befragt. Bei allen Befragungen des Zensus besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht. Sofern der erste angekündigte Termin nicht wahrgenommen werden kann, ist natürlich eine Verschiebung möglich. Wenn die Erhebungsbeauftragten erfolglos zum angekündigten Termin erscheinen, kündigen Sie einen neuen Befragungstermin an. Kann auch dieser nicht wahrgenommen werden übernimmt die Erhebungsstelle die Befragung.
Um den Auskunftspflichtigen die Teilnahme an den Befragungen zum Zensus zu erleichtern, kann ein Großteil der Fragen bequem online von zuhause beantwortet werden. Die dafür benötigten Zugangsdaten werden durch die Erhebungsbeauftragten ausgehändigt. Natürlich stehen bei Bedarf auch Papierfragebögen zur Verfügung. Bei Rückfragen ist immer auch ein persönlicher Kontakt zur Erhebungsstelle beziehungsweise den Erhebungsbeauftragten möglich.
Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
Für die Haushaltebefragung werden stichprobenhaft Anschriften in Heidelberg ausgewählt. Dadurch muss nur ein Teil der Heidelberger Bevölkerung befragt werden. Das Ergebnis wird anschließend auf die Gesamtbevölkerung der Stadt hochgerechnet. Alle Fragen sind hierbei gesetzlich vorgegeben. Bei der Haushaltebefragung werden Alter, Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Hauptwohnsitz, Schulbesuch, Bildungs- und Ausbildungsabschluss sowie die Berufstätigkeit erhoben.
Vollerhebung an Anschriften mit Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften
In allen Arten von Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften findet aufgrund einer relativ hohen Fluktuation eine Vollerhebung statt. Das heißt, es werden alle Bewohnerinnen und Bewohnern dieser Einrichtungen erhoben.
Bei Wohnheimen (wie zum Beispiel Studierendenwohnheimen) findet eine Begehung durch die Erhebungsbeauftragten der Heidelberger Erhebungsstelle statt. Dabei wird vor Ort festgestellt, welche Personen dort leben. Nur ein Teil der Bewohnerinnen und Bewohner eines Wohnheims erhält weiterführende Fragen zur Beantwortung wie sie auch bei der Haushaltebefragung Anwendung finden. An sogenannten Gemeinschaftsunterkünften (wie zum Beispiel Pflegeheimen) sind die Leitungen dieser Einrichtungen dazu verpflichtet, Auskunft über die dort lebenden Personen zu erteilen. Anders als bei der Haushaltebefragung findet an Gemeinschaftsunterkünften aber keine weiterführende Befragung der dort wohnhaften Personen statt.
Gebäude- und Wohnungszählung
Zusätzlich zur Haushaltebefragung werden alle privaten Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen oder Gebäuden mit Wohnraum befragt. Das für Sie zuständige Statistische Landesamt schickt Ihnen ein Anschreiben mit Zugangsdaten für den bereitgestellten Online-Fragebogen per Post zu. Mithilfe der Zugangsdaten melden Sie sich für den Online-Fragebogen an, füllen diesen aus und senden diesen elektronisch ab. Sollten Sie keine Möglichkeit haben, die Fragen selbst oder mithilfe einer anderen Person online zu beantworten, besuchen Sie die Website Ihres zuständigen Statistischen Landesamtes oder wenden Sie sich an die Telefon-Hotline. Die Kontaktdaten sowie weitere Informationen Ihres zuständigen Statistischen Landesamtes befinden sich in Ihrem Anschreiben.
Wie werden Ihre Daten geschützt?
Die Sicherheit Ihrer Daten hat für uns höchste Priorität!
Deshalb unterliegen alle für den Zensus zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Interviewerinnen und Interviewer der gesetzlichen Schweigepflicht und der statistischen Geheimhaltungspflicht. Außerdem erfolgt die Online-Datenübermittlung verschlüsselt. Wir geben die erhobenen Einzeldaten nicht an Dritte weiter, auch nicht an andere Behörden außerhalb der Statistik.
Weitere Informationen zum Zensus 2022
Statistische Ämter des Bundes und der Länder - zensus2022.de
Statistisches Landesamt Baden-Württemberg - Überblick über den Zensus 2022
Erklärung der gesetzlichen Grundlagen