Grundlagen für das Masterplan-Verfahren im Neuenheimer Feld beschlossen

Der Prozess für die künftige Entwicklung des Neuenheimer Feldes nimmt Gestalt an: Der Gemeinderat hat am Donnerstag, 6. Oktober 2016, mit großer Mehrheit bei zwei Neinstimmen und einer Enthaltung den Rahmen für das sogenannte Masterplan-Verfahren festgelegt. 
Mit dem Masterplan-Verfahren Im Neuenheimer Feld wollen Stadt und Land – vertreten durch die Universität und die Landesbehörde Vermögen und Bau – gemeinsam Zukunftsperspektiven für den Universitäts- und Forschungscampus erarbeiten. Ziel ist es, Planungshorizonte unter anderem für die Bereiche Bauen, Umwelt und Verkehr zu entwickeln. Der noch zu gestaltende Masterplan soll die konzeptionelle Grundlage für eine zukünftige Entwicklung des Neuenheimer Feldes einschließlich seiner Vernetzung mit dem Umfeld und der verkehrlichen Anbindung bilden. 

Wie sieht nun der Weg dahin aus? Besonders wichtig ist die Beteiligung und Einbindung aller Betroffenen: Über ein „Forum Masterplan Neuenheimer Feld“ sollen die Bürger, Nutzer und Institutionen im Neuenheimer Feld und den angrenzenden Stadtteilen umfassend und kontinuierlich am Planungsprozess beteiligt werden. Im Forum sitzen mehr als achtzig Vertreterinnen und Vertreter. Damit soll die gesamte Bandbreite der Interessen berücksichtigt werden.
 
Zur Erarbeitung und Steuerung des Beteiligungsverfahrens wird ein Koordinationsbeirat eingerichtet. Dieser wird zunächst ein Beteiligungskonzept entwickeln, das dem Gemeinderat zum Beschluss vorgelegt wird.
 
Der Prozess nimmt nicht nur das Neuenheimer Feld in den Blick. Es gibt einen sogenannten „engen Betrachtungsraum“, der im Wesentlichen durch die Geltungsbereiche der aktuellen Bebauungspläne definiert wird. Der erweiterte Betrachtungsraum geht aber über diesen Rahmen hinaus, um städtebauliche Bezüge zum Umfeld und der Gesamtstadt hinreichend berücksichtigen zu können. Der erweiterte Betrachtungsraum umfasst das gesamte Stadtgebiet. Die Bürgerbeteiligung wird im Laufe des Prozesses, falls notwendig, auf die zu behandelnden Fragestellungen entsprechend angepasst.

Das Verfahren wird von zwei Projektträgern durchgeführt: von der Stadt Heidelberg und dem Land Baden-Württemberg. Das Land ist dabei vertreten durch die Universität Heidelberg und Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Mannheim. Die Projektträger werden nun im nächsten Schritt eine Rahmenvereinbarung erarbeiten, um die rechtlichen Rahmenbedingungen für das gemeinsame Masterplan-Verfahren zu schaffen. Die Rahmenvereinbarung wird dem Gemeinderat zum Beschluss vorgelegt.