Masterplan Im Neuenheimer Feld: Erster Schritt zum Bebauungsplan auf den Weg gebracht

Campus soll neues Planungsrecht erhalten

Der Masterplan Im Neuenheimer Feld geht in die Umsetzung: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13. Oktober 2022 die Aufstellung des Bebauungsplans Neuenheim/Handschuhsheim – Campus Im Neuenheimer Feld mehrheitlich beschlossen. Damit beginnt das städtebauliche Verfahren, an dessen Ende ein entsprechender Bebauungsplan für das Areal südlich des Klausenpfades stehen soll. Grundlage ist der Gemeinderatsbeschluss zum Abschluss des Masterplanverfahrens vom 17. März 2022. Ziel der großen städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme ist es, das Heidelberger Universitätsgebiet als Wissenschafts- und Forschungsstandort von internationalem Rang zu sichern und zukunftsfähig zu gestalten.

Nach dem Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans wird schrittweise und unter Beteiligung der Öffentlichkeit bedarfsorientiert das Planungsrecht für die einzelnen Teilbereiche entwickelt. Dabei werden die zentralen planerischen Lösungsansätze aus dem Gemeinderatsbeschluss vom März 2022 zum Abschluss des Masterplanverfahrens umgesetzt. Der Fokus liegt zunächst unter anderem in der Sicherung der verkehrlichen Erschließung.

Hintergrund: Was ist ein Bebauungsplan?

Ein Bebauungsplan ist das wichtigste Instrument des Städtebaurechts und stellt eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung sicher. Er trifft Regelungen über die Zulässigkeit der baulichen und sonstigen Nutzung von Grundstücken im jeweiligen Geltungsbereich. Das Verfahren über die Aufstellung von Bebauungsplänen ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist ein wesentlicher Bestandteil eines jeden Bebauungsplanverfahrens. Vorgeschrieben ist unter anderem eine zweifache Öffentlichkeitsbeteiligung, sowohl zum Vorentwurf als auch zum Entwurf des Bebauungsplans.

Weitere Informationen unter www.heidelberg.de/masterplan

(Erstellt am 14. Oktober 2022)