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Wichtige Informationen zur Landtagswahl am Sonntag, 14. März 2021

Im Wahlkreis 34 Heidelberg bewerben sich 13 Kandidatinnen und Kandidaten

Am Sonntag, 14. März 2021, wird der 17. Landtag von Baden-Württemberg in insgesamt 70 Wahlkreisen gewählt. Nur wer sich an der Wahl beteiligt, bestimmt mit, wer das Land in den kommenden fünf Jahren repräsentiert und regiert. Rund 99.000 Menschen in Heidelberg sind dazu aufgerufen. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Aufgrund der Coronavirus-Pandemie bittet die Stadt Heidelberg die Wählerinnen und Wähler, regen Gebrauch von der Briefwahl zu machen. Über 35.000 Briefwahlanträge sind bei der Stadt bereits eingegangen (Stand: Donnerstag, 4. März, 17 Uhr).

Wer wird gewählt?

Zur Wahl stehen die Bewerberinnen und Bewerber, die für die einzelnen Wahlkreise kandidieren. Da in jedem der 70 Wahlkreise des Landes andere Wahlvorschläge eingereicht und zugelassen wurden, gibt es keinen landeseinheitlichen Stimmzettel. Es gibt bei der Landtagswahl auch keine Landeslisten von Parteien. Auf der Internetseite des Innenministeriums unter www.im.baden-wuerttemberg.de gibt es eine Übersicht über die zur Wahl zugelassenen 872 Wahlvorschläge der 21 Parteien.

Die Wahlperiode beginnt am 1. Mai 2021 und beträgt fünf Jahre. Im Wahlkreis 34 Heidelberg bewerben sich 13 Kandidatinnen und Kandidaten:

  • Theresia Bauer (GRÜNE)
  • Anja Boto Rodriguez (CDU)
  • Timethy Bartesch (AfD)
  • Daniel Al-Kayal (SPD)
  • Benjamin Brandstetter (FDP)
  • Sahra Mirow (DIE LINKE)
  • Dieter Koch (ÖDP)
  • Björn Leuzinger (Die PARTEI)
  • Anja Plesch-Krubner (FREIE WÄHLER)
  • Ulrich Becker (dieBasis)
  • Friederike Benjes (KlimalisteBW)
  • Doris Rothermel (W2020)
  • Chantal Graßelt (Volt)

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag

  • Deutscher im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist,
  • das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat,
  • seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Die Wahlberechtigten werden automatisch in das Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen, in der sie zum Stichtag (14. Januar 2021) mit alleiniger oder Hauptwohnung gemeldet sind.

Wie wird gewählt?

Jeder hat nur eine Stimme: Beim baden-württembergischen Wahlsystem hat jeder Wähler und jede Wählerin – anders als bei der Bundestagswahl – nicht zwei Stimmen, sondern nur eine Stimme. Er wählt damit in seinem Wahlkreis einen von den Parteien nominierten Kandidaten.

Diese eine Stimme wird jedoch zweimal gewertet:

  • erstens beim Errechnen der Gesamtsitzzahl, die einer Partei zusteht (Verhältniswahl), und
  • zweitens bei der Ermittlung, welche Bewerber diese Sitze erhalten (Persönlichkeitswahl).

In jedem Wahlkreis ist der Bewerber gewählt, der die meisten Stimmen erreicht hat. Die Summe der Stimmenzahlen der Bewerber einer Partei in den Wahlkreisen ergibt die Gesamtstimmenzahl der Partei im Land. Die 120 Abgeordnetensitze werden auf die Parteien im Verhältnis ihrer Gesamtstimmen im Land verteilt. Überhangmandate sind möglich. 

Wie werden die Sitze im Landtag verteilt?

Sitzverteilung im Landtag: Das Land ist in 70 Wahlkreise eingeteilt. In jedem dieser 70 Wahlkreise ist der Bewerber direkt gewählt, der die meisten Stimmen erhalten hat. Der Landtag von Baden-Württemberg hat mindestens 120 Sitze. Es müssen also noch weitere Sitze zugeteilt werden. Die Sitze werden gesondert für jede Partei auf die vier Regierungsbezirke Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen gemäß den dort erreichten Stimmenzahlen verteilt, um eine regionale Ausgewogenheit über das ganze Land hinweg zu gewährleisten. Parteien, die weniger als fünf Prozent der gültigen Stimmen erreicht haben, werden nicht berücksichtigt.

Direktmandate und Zweitmandate

  • Direktmandate: Bei der Sitzverteilung kommen erst einmal all jene Kandidaten einer Partei zum Zuge, die einen Wahlkreis gewonnen haben, die also unter den Bewerbern ihres Wahlkreises die meisten Stimmen bekommen und damit ein sogenanntes Direktmandat errungen haben. Entscheidend ist hier die relative Mehrheit.
  • Zweitmandate: Die übrigen Sitze, die einer Partei nach dem Verhältniswahlgrundsatz zustehen, gehen in einer zweiten Zuteilungsrunde an die Wahlkreisbewerber, die im Wahlkreis nicht die relative Mehrheit erreicht haben, aber im Verhältnis zu den übrigen Wahlkreisbewerbern ihrer Partei im betreffenden Regierungsbezirk am besten abgeschnitten haben. Man spricht hier von „Zweitmandaten“. Ausschlaggebend für die Vergabe des Zweitmandats ist der prozentuale Stimmenanteil eines Kandidaten.

Überhangmandate und Ausgleichsmandate

Hat eine Partei in einem Regierungsbezirk mehr Direktmandate erlangt, als ihr nach dem Stimmenanteil dort zustehen, so verbleiben ihr diese Mandate (Überhangmandate). Entspricht dabei das Verhältnis der Sitzzahlen der Parteien nicht mehr dem Verhältnis der Stimmenzahlen auf Regierungsbezirksebene, so werden den anderen Parteien weitere Sitze zugeteilt (Ausgleichsmandate), bis die Sitzverteilung wieder dem Stimmenanteil entspricht. Die Ausgleichsmandate werden an die Bewerber wie bei der Zweitausteilung vergeben.

Diese Besonderheit ergab sich beispielsweise bei der Landtagswahl 2016: Die GRÜNEN hatten mehr Wahlkreise gewonnen und damit mehr Direktmandate erworben, als ihnen nach dem Verhältniswahlgrundsatz zustanden. Die anderen Parteien erhielten eine entsprechende Anzahl von Ausgleichsmandaten. Der 16. Landtag hatte deshalb insgesamt 143 Abgeordnete.

Wo und wie wird gewählt?

Wahllokale und Wahlbenachrichtigung: Am 14. März sind die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Es sind in Heidelberg insgesamt 70 Wahlbezirke eingerichtet, die 27 öffentlichen Gebäuden zugeordnet sind. Hier können die Wählerinnen und Wähler ihre Stimmen abgeben. Achtung: Im Gebäude Bergheimer Straße 69 (Bürger- und Ordnungsamt sowie in der Wahldienststelle Kurfürsten-Anlage 43-45) ist kein Wahllokal untergebracht! Der Wahlraum ist auf der Wahlbenachrichtigung angegeben, die spätestens am 21. Februar allen Wahlberechtigten automatisch zugestellt worden ist. Die Wählerinnen und Wähler brauchen für die Wahl ihre Wahlbenachrichtigung sowie ihren Ausweis oder Pass.

Der Großteil der Wahllokale ist auch für Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen ohne besondere Erschwernisse und ohne fremde Hilfe zugänglich. Wer in einem der rollstuhlgerechten Wahlräume wählen möchte, ohne dort wahlberechtigt zu sein, muss vorher einen Wahlschein beim Bürger- und Ordnungsamt beantragen. Wer einen Wahlschein hat, kann in einem beliebigen Wahlbezirk des Wahlkreises oder durch Briefwahl wählen.

Strenge Hygienevorgaben in den Wahllokalen

In den Wahlgebäuden gelten die Vorschriften der Corona-Verordnung Baden-Württemberg. Demnach sind die Hygienevorgaben mit Maskenpflicht (medizinische Masken), Abstandsregeln, Händedesinfektion, regelmäßiges Lüften sowie Vermeidung von Warteschlagen einzuhalten. Die Wählerinnen und Wähler sind angehalten, eigene Stifte mitzubringen, ansonsten erhalten sie diese im Wahllokal.

Stoßzeiten vermeiden

Diejenigen Wählerinnen und Wähler, die in einem Wahllokal wählen möchten, werden gebeten, Stoßzeiten zu vermeiden – besonders beliebte Zeiten sind erfahrungsgemäß vormittags zwischen 10 und 11 Uhr, am frühen Nachmittag zwischen 13.30 und 14.30 Uhr und ab circa 16 Uhr. Sollte es zu Warteschlagen kommen, wird die Zutrittsfrequenz durch entsprechendes Personal gedrosselt.

Briefwahl

Briefwähleranteil
LTW-Wahl 2016: Wähler insgesamt: 69.001, davon Briefwähleranteil: 24,9 Prozent
LTW-Wahl 2011: Wähler insgesamt: 63.705, davon Briefwähleranteil: 23,5 Prozent
LTW-Wahl 2006: Wähler insgesamt: 49.228, davon Briefwähleranteil: 19,4 Prozent

Teilnehmende an der Briefwahl müssen darauf achten, dass ihr Wahlbrief am Sonntag spätestens um 18 Uhr bei der Wahldienststelle oder beim Rathaus, Briefkasten am Seiteneingang, Kornmarkt, eingegangen ist. Für Fragen steht auch am Wahltag die Wahldienststelle telefonisch unter den Nummern 06221 58-13550 und -13580 zur Verfügung. Per E-Mail ist die Wahldienststelle unter wahldienststelle@heidelberg.de erreichbar.

Wer bis 21. Februar 2021 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber wahlberechtigt ist, sollte sich umgehend bei der Wahldienststelle im Bürgeramt Mitte unter der Telefonnummer 06221 58-42220 melden.

Wahlergebnisse 2016, 2011 und 2006

Landtagswahl 2016
Theresia Bauer (Grüne): 41,0 Prozent (Direktmandat)
Prof. apl. Dr. Nicole Marmé (CDU): 19,2 Prozent
Marlen Pankonin (SPD): 12,1 Prozent
Matthias Niebel (AfD): 10,9 Prozent
Oliver Wolf (FDP): 8,0 Prozent
Sahra Mirow (DIE LINKE): 6,1 Prozent
Wahlbeteiligung: 70,4 Prozent

Landtagswahl 2011
Theresia Bauer (Grüne): 36,7 Prozent (Direktmandat)
Werner Pfisterer (CDU): 28,0 Prozent
Dr. Anke Schuster (SPD): 22,9 Prozent
Dr. Annette Trabold (FDP): 5,3 Prozent
Bernd Zieger (DIE LINKE): 3,4 Prozent
Martin Worret (PIRATEN): 2,3 Prozent
Wahlbeteiligung: 67,2 Prozent

Landtagswahl 2006
Werner Pfisterer (CDU): 34,6 Prozent (Direktmandat)
Claus Wichmann (SPD): 25,8 Prozent
Theresia Bauer (Grüne): 21,0 Prozent
Dr. Annette Trabold (FDP): 11,6 Prozent
Damian Ludewig (WASG): 4,3 Prozent
Wahlbeteiligung: 52,9 Prozent

Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.heidelberg.de/wahlen und bei der Wahldienststelle der Stadt Heidelberg im Bürger- und Ordnungsamt, Kurfürsten-Anlage 43 - 45, 69115 Heidelberg, Telefon 06221 58-13550 und -13580 oder per E-Mail wahldienststelle@heidelberg.de.