OB-Wahl 2022: Briefwahlunterlagen für zweiten Wahlgang werden in der kommenden Woche verschickt

Nach dem ersten Wahlgang am Sonntag, 6. November 2022, steht noch nicht fest, wer Heidelbergs Oberbürgermeister oder Oberbürgermeisterin wird. Da keiner der neun Kandidierenden im ersten Wahlgang die erforderliche absolute Mehrheit erreicht hat, kommt es am Sonntag, 27. November 2022, zu einem zweiten Wahlgang. Dann entscheidet die relative Stimmenmehrheit. Welche Kandidierenden hierzu antreten werden, steht nach der kommenden Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 10. November 2022 fest.

Briefwählerinnen und Briefwähler, die bereits bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen für die Wahl am 6. November 2022 angegeben haben, dass sie auch für die Neuwahl am 27. November 2022 per Briefwahl wählen möchten, erhalten ihre Briefwahlunterlagen frühestens ab Mitte der 46. Kalenderwoche. Wer seine Briefwahlunterlagen nicht bis zum 23. November 2022 erhalten hat, sollte sich umgehend, spätestens jedoch bis Samstag, 26. November 2022, vor 12 Uhr, bei der Wahldienststelle melden, damit noch ein Ersatzwahlschein ausgestellt werden kann.

Wahlberechtigte, die wegen Verhinderung oder aus sonstigen Gründen nicht an der Urnenwahl in ihrem Wahllokal teilnehmen können, haben die Möglichkeit, einen Wahlschein (inklusive Briefwahlunterlagen) zu beantragen. Ein Wahlschein berechtigt zur Stimmabgabe in jedem beliebigen Wahllokal der Stadt Heidelberg oder eben zur Briefwahl.

Briefwahlunterlagen beantragen – so geht’s:

Wer Briefwahlunterlagen zugeschickt bekommen möchte, kann dies auf mehreren Wegen beantragen. Antragsmöglichkeiten finden sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die allen Wahlberechtigten bis zum 16. Oktober 2022 zugestellt wurde:

  • Am einfachsten geht die Beantragung mit dem QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung: QR-Code mit dem internetfähigen Handy, Smartphone oder Tablet einscannen – es erfolgt eine Weiterleitung direkt zu dem für die eigene Person ausgefüllten Internetwahlscheinantrag. Der Vorteil: Zur Beantragung muss nur noch das Geburtsdatum (und gegebenenfalls eine abweichende Versandanschrift) eingetragen werden.
  • Ausfüllen und Rückgabe des sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindenden Antrages
  • Online über die Homepage der Stadt Heidelberg. Zum Online-Antrag
  • Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht mehr hat, kann einen Antrag auch schriftlich per E-Mail an wahldienststelle@heidelberg.de stellen, Ein telefonischer Antrag ist nicht möglich.

Wahlbrief rechtzeitig verschicken oder in einem Bürgeramt abgeben

Die Briefwahlunterlagen werden von der Wahldienststelle der Stadt Heidelberg voraussichtlich ab dem 14. November 2022 verschickt. Ab diesem Tag können Wahlberechtigte ihre Briefwahlunterlagen auch persönlich in allen Bürgerämtern der Stadt Heidelberg zu den üblichen Öffnungszeiten und bei der Wahldienststelle, Kurfürsten-Anlage 43, 69115 Heidelberg, abholen. Wer für eine andere Person einen Antrag stellt oder die Unterlagen in Empfang nehmen will, muss jeweils schriftlich dazu bevollmächtigt sein. Der Wahlbrief kann entweder mit dem beigefügten adressierten Umschlag per Post an die Wahldienststelle geschickt oder bei allen Bürgerämtern der Stadt Heidelberg in den Briefkasten geworfen werden.

Wer am Wahlwochenende nachweislich plötzlich erkrankt und sein Wahllokal nicht aufsuchen kann, erhält am Wahlsonntag noch bis 15 Uhr Briefwahlunterlagen. Wahlbriefe, die mit der Post befördert werden, müssen bis spätestens Donnerstag vor der Wahl in einen Postbriefkasten eingeworfen werden, der noch am selben Tag geleert wird. Nur dann ist gewährleistet, dass die Wahlbriefe rechtzeitig ankommen.

Letzte Chance, den Wahlbrief abzugeben, ist am Wahlsonntag. Bis 18 Uhr muss er im städtischen Briefkasten am Rathaus, Marktplatz 10, oder beim Bürgeramt Mitte, Bergheimer Straße 69, eingeworfen werden.

Fragen zur Wahl beantwortet die Wahldienststelle der Stadt Heidelberg, Kurfürsten-Anlage 43, 69115 Heidelberg, Telefon 06221 58-42220, E-Mail wahldienststelle@heidelberg.de. Weitere Informationen im Internet unter www.heidelberg.de/wahlen.