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Waldbrandgefahr schon im Frühjahr erhöht

Vorsicht beim Umgang mit Feuer im Stadtwald/ Grundsätzliches Rauchverbot im Wald ab 1. März bis 31. Oktober

Trotz der zuletzt etwas nassen Witterung besteht in diesem Jahr bereits im Frühjahr eine erhöhte Waldbrandgefahr: Der Grund dafür ist, dass es im Winter wenig Niederschlag gab. Deshalb ist in den städtischen Wäldern besondere Vorsicht beim Umgang mit Feuer geboten. Es gelten folgende Regeln:

  • Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot. 
  • Feuer machen ist nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt. Bei örtlich besonders hoher Brandgefahr kann das Feuer machen von den Forstämtern auch an den offiziellen Feuerstellen verboten werden. 
  • Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten. 
  • Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein. 
  • Auch an den erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden. 
  • Schon eine brennende Zigarette oder ein Metallstück auf dem Boden können einen Brand auslösen.

Die meisten Waldbrände entstehen durch Fahrlässigkeit und wären vermeidbar. Zwei Waldbrände im vergangenen Jahr mahnen deshalb auch in diesem Jahr zu besonderer Vorsicht an.

Waldbrand schnell melden

Wenn es doch zu einem Brand kommt, ist es wichtig, diesen so schnell wie möglich und mit genauer Ortsangabe zu melden. Die Waldstruktur in Baden-Württemberg mit Mischwäldern, Laubwäldern und überwiegend Böden mit hoher Wasserspeicherfähigkeit verhindert in der Regel ein großflächiges Ausufern der Brände. Zudem gewährleistet die gute Erschließung der Waldflächen einen schnellen Zugang für die Feuerwehren.