Grundsteuerreform: Stadt Heidelberg bietet auf Internetseite Antworten auf häufige Fragen

Alle Grundsteuerpflichtigen müssen bis Ende Januar Erklärung zum Grundbesitz abgeben

Ab dem 1. Januar 2025 ändert sich die Höhe der Grundsteuer bundesweit, auch in Heidelberg. Alle Grundsteuerpflichtigen sind daher im vergangenen Jahr von der Finanzverwaltung dazu aufgefordert worden, eine Erklärung zu ihrem Grundbesitz abzugeben. Die Abgabe muss bis zum 31. Januar 2023 erfolgen. Grundsteuer müssen alle zahlen, die ein Grundstück besitzen. Die Städte und Gemeinden sind für die Erhebung der Steuer verantwortlich. Die Stadt Heidelberg stellt auf ihrer Internetseite eine Übersicht mit häufigen Fragen und Antworten rund um die Grundsteuerreform zur Verfügung – unter anderem: In welcher Form muss ich meine Erklärung abgeben? Wie wird die neue Grundsteuer berechnet? Ab wann ist die neue Grundsteuer zu bezahlen? Die Übersicht ist online zu finden unter www.heidelberg.de/bekanntmachungen.

Weitere umfassende Informationen sowie Daten, die für die Feststellungserklärung erforderlich sind, können über die zentrale Internetseite www.grundsteuer-bw.de abgerufen werden. Dort finden sich auch Unterstützungsangebote zur Abgabe der Erklärung – wie Schritt-für-Schritt-Anleitungen, erklärende Videos und Beispielfälle.

Land- und forstwirtschaftliches Vermögen

Für land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A) gilt eine abweichende Abgabefrist. Private Eigentümerinnen und Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichen Besitz erhalten im Januar 2023 vom Finanzamt ein Infoschreiben für ihre Feststellungserklärung. Dieses enthält unter anderem das Aktenzeichen und verschiedene grundstücksbezogene Angaben, die das Ausfüllen der Erklärung erleichtern. Das Finanzamt wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2023 an die Abgabe der Erklärungen für die Grundsteuer A erinnern.

So geht es weiter

Wer seine Erklärung bereits abgegeben hat, erhält als Nächstes den Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt. Die ersten Bescheide sind bereits ergangen. Der Versand erstreckt sich bis ins Jahr 2024. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: Wer den Grundsteuerwertbescheid und den Grundsteuermessbescheid erhält und die darin aufgeführten Angaben stimmen, muss nichts weiter unternehmen. Wer aber beispielsweise übersehen hat, die überwiegende Wohnnutzung anzugeben, kann das dem Finanzamt nachträglich noch mitteilen. Die Grundsteuermessbescheide übermittelt das Finanzamt auch an die jeweilige Kommune. Die Kommune bestimmt den Hebesatz und damit die Höhe der zukünftigen Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025.

Auswirkungen auf einzelne Steuerbescheide noch nicht absehbar

In der Diskussion um die Einführung der Reform wurde eine Aufkommensneutralität hinsichtlich der gesamten Grundsteuereinnahmen einer Kommune angestrebt. Das bedeutet, dass die Grundsteuereinnahmen einer Kommune in etwa unverändert bleiben sollen. Das gilt auch für die Stadt Heidelberg und wird entsprechend angestrebt. Für die einzelnen Steuerpflichtigen kann sich die Höhe der Grundsteuer jedoch ändern. Aufgrund des neuen Bewertungsmodells werden sich zwangsläufig Belastungsverschiebungen zwischen den Grundstücksarten und Lagen ergeben.

Die Grundsteuer-Hebesätze der Stadt Heidelberg werden zum 1. Januar 2025 neu festgelegt. Die Datenbasis für die Ermittlung der Hebesätze liegt erst im Jahr 2024 vollständig vor, sodass mit einer Veröffentlichung der neuen Hebesätze frühestens im Herbst 2024 zu rechnen ist. Eine Berechnung der neuen Grundsteuer im Einzelfall auf der Basis der bisherigen Hebesätze führt zu einem falschen Ergebnis.

Hintergrund: 5,6 Millionen Grundstücke in Baden-Württemberg werden neu bewertet

In Baden-Württemberg gibt es rund 5,6 Millionen Grundstücke, die neu bewertet werden müssen. Grund für die Erneuerung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Bislang wurde für die Berechnung der Grundsteuer Werte von 1964 zu Grunde gelegt. Das hat das Gericht als verfassungswidrig erklärt, sodass der Bund die Berechnung der Grundsteuer bis Ende 2019 neu regeln musste. Im November 2020 hat der Landtag von Baden-Württemberg das Landesgrundsteuergesetz mit den neuen Regeln vom Bund verabschiedet. In der Übergangszeit bis Ende 2024 werden noch die alten Werte genutzt. In Zeitabständen von sieben Jahren sollen die Grundsteuerwerte regelmäßig aktualisiert werden. Dafür soll in naher Zukunft ein voll automatisches Bewertungsverfahren eingesetzt werden, das jedoch für die Erhebung in den nächsten Jahren noch nicht zur Verfügung steht.