Elterninformation zu Antigen-Selbsttests für Kinder
Antigen-Selbsttests leisten einen Beitrag zur Früherkennung von Covid-19 Erkrankungen und ermöglichen es, einer Weiterverbreitung frühzeitig entgegen zu wirken. Auch Kinder können an Covid-19 erkranken. Sie können ohne Krankheitszeichen infiziert sowie Überträger des Coronavirus sein. Deshalb ist eine Durchführung von Antigen-Selbsttests auch bei Kindern sinnvoll. Seit dem 10. Januar 2022 gilt außerdem für Kinder ab einem Jahr eine Testpflicht in Kinderbetreuungseinrichtungen.
Antigen-Selbsttests sind zwar weniger genau als PCR-Tests, können aber durch ihre Schnelligkeit und einfache Durchführung einen wichtigen ergänzenden Beitrag zur Eindämmung der Pandemie leisten und den Alltag in bestimmten Situationen risikoärmer gestalten.
Stadt stellt Selbsttests zur Verfügung
Die benötigten Selbsttests werden von der Stadt Heidelberg kostenfrei zur Verfügung gestellt und in der Kita an die Sorgeberechtigten verteilt.
Um Eltern in der Kita eine Wahlmöglichkeit anbieten zu können, werden sowohl als Nasal- als auch Speicheltest zur Verfügung gestellt. Als Eltern haben Sie vielleicht schon einmal einen nasalen Antigen-Selbsttest mitgemacht, bei dem das Stäbchen sehr tief in den Nasenraum hineingeschoben werden musste. In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises beinhaltet das für Heidelberg vorgesehene Selbsttest-Kit dagegen ein kurzes Stäbchen. Das Wattestäbchen muss nicht so tief in die Nase geschoben werden wie beim herkömmlichen Abstrich. Für Kinder kann der Selbsttest dennoch unangenehm sein, auch wenn der Tupfer nur wenige Zentimeter ins Nasenloch hineingeführt werden muss. Da die Schleimhäute empfindlich sind, kann es zu Nasenbluten kommen. Das Einführen des Teststäbchens in die Nase des Kindes muss deshalb behutsam erfolgen. Eine Hilfe kann es sein, den Test im Liegen durchzuführen. Testen Sie bitte nie gegen den Widerstand des Kindes!
Wann und wie häufig sollte getestet werden
Die Testung Ihres Kindes mit dem Antigen-Selbsttest führen Sie bitte morgens zu Hause durch, bevor Ihr Kind die Tageseinrichtung oder Tagespflegestelle besucht. Die Tests müssen dreimal in der Woche durchgeführt werden. Die Wochentage werden dabei von der Kitaleitung festgelegt.
Sollte das Ergebnis des zu Hause durchgeführten Selbsttests positiv sein, müssen Sie zusätzlich verpflichtend einen PCR-Test bei Ihrem Kind durchführen lassen. Bereits wenn der Selbsttest positiv ist, besteht für Kinder ein Zutrittsverbot für alle Kitas. Für weitere Kinder des Haushalts, die nicht geimpft sind, gilt ebenfalls ein Zutrittsverbot und die Pflicht zur Absonderung. Weitere Informationen erhalten Sie auch beim Gesundheitsamt und in jeder Corona-Schwerpunktpraxis. Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise im Informationsblatt „Was tun, wenn der Test positiv ausfällt“.