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Der gesetzliche Mindestlohn

Ab dem 1. Januar 2015 rechtsgültig

Ab dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland der neue flächendeckende Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde. Grundlage ist das „Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie“.

Demnach hat jeder Arbeitnehmer ab 18 Jahren Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Der Umfang der Arbeitszeit (Vollzeit oder Teilzeit) oder die Abrechnung als Minijobber spielen keine Rolle. Auch bei Minijobbern gilt ein Mindestlohn von 8,50 Euro brutto pro Zeitstunde, zudem muss der Arbeitgeber die pauschalierten Abgaben von 30 Prozent an die Minijob-Zentrale abführen.

Informationen zum Mindestlohn

Die IHK Rhein-Neckar informiert auf ihrer Internetseite über den gesetzlichen Mindestlohn sowie damit einhergehende Regelungen.

Weitere Infos

Mindestlohngesetz (MiLoG)
Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz) (132,8 KB)

(Erstellt am 09. Dezember 2014)