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Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen

Zahl der Anträge und Fördervolumen 2013 angestiegen

Das Finanz- und  Wirtschaftsministerium des Landes Baden-Württemberg hat das Modell der Innovationsgutscheine zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen nach seinem erfolgreichen Start weiter ausgebaut. Nachdem 2008 zunächst der Innovationgutschein A zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen aufgesetzt wurde, wurde 2012 der Innovationsgutschein b speziell für Hightech-Unternehmen erweitert. Seit 2013 gibt es nun mit dem Innovationsgutschein C eine Förderung, die speziell auf die Kultur- und Kreativwirtschaft zugeschnitten ist.

Im abgelaufenen Jahr sind insgesamt 747 Anträge auf Innovationsgutscheine eingegangen, 450 wurden bewilligt. Das Antragsvolumen für alle drei Gutscheine beträgt 5,27 Millionen Euro, bewilligt wurden insgesamt 2,78 Millionen Euro.

Innovationsgutschein A und B

Der Innovationsgutschein Baden-Württemberg unterstützt Unternehmen bei der Planung, Entwicklung und Umsetzung von neuen Produkten, Produktionsverfahren und Dienstleistungen mit einem Zuschuss bis zu 7.500 Euro. Die Unternehmen können sich mit Hilfe der Innovationsgutscheine Unterstützung am nationalen und internationalen Forschungsmarkt einkaufen. Damit soll die Zusammenarbeit mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen gestärkt werden.

Innovationsgutschein B Hightech

Der Gutschein B Hightech hat eine Förderhöhe von 20.000 Euro und soll der Frühphasenförderung von Hightech-Unternehmen dienen, um diese schnell an Absatzmärkte und eine Unternehmensfinanzierung heranzuführen. Insbesondere sollen damit junge Unternehmen bei Innovationsvorhaben in den Wachstumsfeldern der Zukunft unterstützt werden: Nachhaltige Mobilität, Umwelttechnologie, Gesundheitswirtschaft und Informations- und Kommunikationstechnologien.

Innovationsgutschein C Kreativgutschein

Seit 2013 ergänzt ein Kreativgutschein das Modell der Innovationsgutscheine. Ziel ist es, Kleinstunternehmen und Freiberufler aus der Kultur- und Kreativwirtschaft den Marktzugang mit neuen Produkten und Dienstleistungen zu erleichtern. Gefördert werden Investitionen in die Erstvermarktung von neuen, kreativen Produkten und Dienstleistungen wie Ausgaben für Messeauftritte, Werbeflyer oder den Schutz von Marken und Geschmacksmustern mit bis zu 5.000 Euro.

Weitere Infos

Pressemitteilung „Innovationsgutscheine zur Mittelstandsförderung deutlich ausgebaut“
Innovationsgutscheine des Landes Baden-Württemberg