Förderprogramm Kultur- und Kreativwirtschaft
Die Stadt Heidelberg unterstützt die unternehmerische Entwicklung von Kreativschaffenden mit einem branchenspezifischen Förderprogramm.
Im Jahr 2026 gibt es zwei Stichtage für die Antragstellung: 8. März 2026 und 6. September 2026.
Förderung zur Stärkung der Kultur- und Kreativwirtschaft
Einen Förderantrag können Akteure aus der Kultur- und Kreativwirtschaft stellen, die ihren Sitz in Heidelberg haben und primär erwerbswirtschaftlich orientiert sind.
Gefördert werden Vorhaben, die den Zweck der (Erst-)Präsentation oder (Erst-)Darstellung des Unternehmens, der Vermarktung seiner Produkte oder der Erschließung neuer Zielgruppen verfolgen. Außerdem solche Maßnahmen, die den Kultur- und Kreativwirtschaftsstandort Heidelberg besonders bewerben oder als gemeinschaftliche Maßnahme mehrerer Unternehmen angelegt sind.
Fördergrundsätze des Förderprogramms Kultur- und Kreativwirtschaft (132,9 KB)
Art und Umfang der Förderung
Das Förderprogramm Kultur- und Kreativwirtschaft steht mit einem Volumen von aktuell 50.000 Euro jährlich zur Verfügung. Die Festbetragsfinanzierung beträgt 1.500 Euro. In begründeten Einzelfällen kann die Förderung bis zu 5.000 Euro betragen. Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.
Antragstellung und Antragsunterlagen
Die formale Antragstellung erfolgt bei der Stabsstelle Kultur- und Kreativwirtschaft der Stadt Heidelberg.
Einzureichen sind:
Antragsformular (154,6 KB)
De-minimis-Formular (479,9 KB)
Das Antragsformular kann per E-Mail an Kreativwirtschaft@Heidelberg.de eingereicht werden.
Bei der De-minimis-Erklärung ist es erforderlich, dass die Erklärung entweder mit qualifizierter elektronischer Signatur versehen ist (ein Scan mit Unterschrift reicht nicht aus) oder handschriftlich unterschrieben und per Post/persönlich eingereicht wird.
Im Jahr 2026 gibt es zwei Stichtage für die Antragstellung: 8. März 2026 und 6. September 2026. Die Unterlagen müssen an diesen Tagen vollständig vorliegen. Der frühestmögliche Beginn des Vorhabens ist jeweils vier Wochen nach Ende des jeweiligen Stichtags zur Antragstellung.
Antragsverfahren
Nach inhaltlicher und formaler Prüfung ohne Beanstandungen kann die Stadt Heidelberg / Stabsstelle Kultur- und Kreativwirtschaft das Vorhaben bewilligen und einen Zuwendungsbescheid erlassen.
Liegen zum jeweiligen Stichtag der Antragstellung mehr Förderanträge vor, als finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, erfolgt die Auswahl der geförderten Vorhaben nach den Kriterien Innovationsgrad, Wirtschaftliche Tragfähigkeit, Qualität der Umsetzung, Nachhaltigkeit & Perspektive und Wirkungsgrad auf den Kreativstandort Heidelberg. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Auszahlung der Mittel erfolgt zeitnah, nachdem der Zuwendungsbescheid rechtskräftig geworden ist.
Nach Ablauf des Förderzeitraums
Spätestens drei Monate nach Ende des Förderzeitraums muss die Verwendung der Mittel nachgewiesen werden.
Einzureichen sind:
Verwendungsnachweis (60 KB) und Kopien/Scans aller Rechnungen.
Häufige Fragen und Hinweise
Bitte werfen Sie vor der Antragstellung einen Blick in die Liste häufiger Fragen und nutzen Sie die Hinweise und Tipps.
FAQs (57,2 KB)
Beratungsangebote
Wir bieten digitale Beratungsangebote zur Antragstellung an. Letzter Beratungstermin vor dem Stichtag am 8. März ist der 4. März um 12 Uhr. Wenn Sie an diesem Termin teilnehmen möchten, melden Sie sich bitte unter kreativwirtschaft@heidelberg.de an. Sie bekommen dann den digitalen Zugangslink zugeschickt.