Icon Einfache Sprache (Foto: Stadt Heidelberg)
Kinder legen Flyer auf die Windschutzscheibe eines Autos (Foto: Tobias Dittmer)

Wer nicht aufpasst, bekommt einen Denk·zettel

Im Straßen·verkehr muss man sehr gut aufpassen.

Beim Über·queren einer Straße muss man schauen, ob die Straße frei ist.

Auch die Auto·fahrer müssen auf Fuß·gänger aufpassen.

Manchmal parken Autos im Bereich einer Kreuzung.

Durch die ge·parkten Autos können die Fuß·gänger nicht mehr auf die Straße sehen.

Beim Über·queren der Straße ist das sehr gefährlich.

Auch die Auto·fahrer, die auf der Straße fahren, können die Fuß·gänger nicht sehen.

Für Kinder und ältere Menschen ist das besonders gefährlich.

Eine hilfreiche Erinnerung

Falsch parken ist verboten.

Die Auto·fahrer dürfen das nicht vergessen.

Darum hat die Stadt Heidelberg sich etwas ausgedacht.

Wenn Autos falsch parken und erwischt werden, bekommen sie einen Denk·zettel.

Ein Denk·zettel ist eine Erinnerung.

Der Denk·zettel soll die Auto·fahrer daran erinnern, dass falsch parken gefährlich und rücksichts·los ist.

Der Denk·zettel wird an die Heidelberger Schulen und Kinder·beauftragten verteilt.

Wird ein Falsch·parker gesehen, wird der Denk·zettel an der Wind·schutz·scheibe festgemacht.

Am Freitag, dem 21. September, war Erster Bürger·meister Jürgen Odszuck an der Land·haus·schule in der Weststadt in Heidelberg.

Hier hat er den Denk·zettel öffentlich vorgestellt.

Erster Bürger·meister Jürgen Odszuck sagt:

„Der Denk·zettel ist eine milde Strafe.

Er soll die Auto·fahrer daran erinnern, rücksichts·voll zu sein.

Gerade jetzt zu Schul·beginn passen wir sehr genau auf, ob sich die Autofahrer an die Regel halten.“

Der Denk·zettel

Die Denk·zettel sind ein Ergebnis des Sicherheits·audits.

Das Sicherheits·audit untersucht Probleme im Straßen·verkehr.

Für diese Probleme hilft das Sicherheits·audit, eine Lösung zu finden.

Das Falsch·parken an Kreuzungen wurde als Problem festgestellt.

Es gibt eine Regel.

Sie heißt:

Fünf-Meter-Regel.

Das heißt:

Man darf fünf Meter vor Kreuzungen und fünf Meter hinter Kreuzungen nicht parken.

Wenn man gegen die Regel verstößt, muss man ein Buß·geld zahlen.

Die Regel muss eingehalten werden.

Darum wird der Denk·zettel von den Kinder·beauftragten an alle Falsch·parker verteilt.

In den nächsten Wochen wird es immer mehr Kontrollen geben.

Der Gemeinde·vollzugs·dienst wird dafür sorgen, dass die Fünf-Meter-Regel eingehalten wird.

Gemeinde·vollzugs·dienst heißt auch: GVD