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Tiefbauamt
Gaisbergstraße 7
69115 Heidelberg
Mobiltelefon (0 62 21) 58-2 70 10
Fax (0 62 21) 58-2 79 00

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Antrag zur

Aufgrabungsvereinbarung im öffentlichen Straßenraum

Alle Aufgrabungen im öffentlichen Straßenraum bedürfen der Genehmigung und des Abschlusses einer Aufgrabungsvereinbarung mit dem Tiefbauamt Heidelberg. Der öffentliche Straßenraum umfasst alle dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege, Plätze und Grünflächen.
Bestandteil und Grundlage der Aufgrabungsvereinbarung sind die Allgemeinen Bestimmungen (Richtlinien) (126 KB) zur Aufgrabungsvereinbarung mit der Stadt Heidelberg sowie die Hinweise zu Aufgrabungen (323 KB). Gestattungsnehmer der Aufgrabungsvereinbarung ist zwingend der Eigentümer des Grundstücks, aufgrund dessen die Aufgrabung im öffentlichen Straßenraum erforderlich ist.
Die Bauausführung im öffentlichen Straßenraum darf nur durch ein vom Tiefbauamt Heidelberg anerkanntes Fachunternehmen erfolgen (Voraussetzung: Handelsregistereintrag, Meisterbrief oder gültige Handwerkskarte). Das Tiefbauamt Heidelberg behält sich vor, ungeeignete Firmen abzulehnen.

Zur Genehmigung und Prüfung von Aufgrabungen im öffentlichen Straßenraum ist dem Tiefbauamt Heidelberg mindestens 4 Wochen vor der geplanten Maßnahme die ausgefüllte und unterschriebene Aufgrabungsvereinbarung (554 KB) vorzulegen. Der Aufgrabungsvereinbarung sind geeignete Lagepläne und ggf. weitere Unterlagen wie z. B. Fotos beizufügen, aus denen der gesamte Umfang der geplanten Maßnahme ersichtlich ist.
Die Aufgrabungsvereinbarung kann in digitaler Form an aufgrabung@heidelberg.de (max. 12 MB) gesendet werden.

Sofern im Bereich von Neu- und Umbaumaßnahmen die Herstellung neuer Grundstückszufahrten erforderlich wird, ist hierfür ebenfalls eine Abgrabungsvereinbarung erforderlich. Darüber hinaus sind die Technischen Regeln für die Ausführung von Grundstückszufahrten (49 KB) zu beachten und werden Bestandteil der Aufgrabungsvereinbarung.

Zusätzlich benötigen alle Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenraum eine verkehrsrechtliche Anordnung. Diese ist in einem gesonderten Verfahren beim Amt für Mobilität vao-baustellen@heidelberg.de zu beantragen.