Startseite // Leben // Mobilität // Parkraumbewirtschaftung

Parkraumbewirtschaftung in der Bahnstadt

Neue Regelung ab 18. August 2025

In der Bahnstadt wird ab Montag, 18. August 2025, die sogenannte Parkraumbewirtschaftung eingeführt. Das hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 24. Juli 2025 beschlossen (mehr dazu).

Parkraumbewirtschaftung heißt: Die Stadt regelt, wer wo und wie lange parken darf. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, den öffentlichen Raum effizienter und gerechter zu nutzen, und den Parkdruck zu senken. Damit wird ein weiterer wichtiger Schritt zur Umsetzung des Mobilitätskonzepts der Stadt Heidelberg vollzogen.

Die Parkraumbewirtschaftung erfolgt durch die Einrichtung von markierten Stellflächen sowie Kurzzeitparkplätzen mit Parkscheinautomaten. Ab Montag, 18. August 2025, sind die Parkscheinautomaten in Betrieb. Die Bezahlung kann sowohl bar als auch mit EC-Karte kontaktlos erfolgen. Zukünftig ist auch die Nutzung von Kreditkarten vorgesehen, dies ist momentan in der Realisierung. Das 30-Tage-Ticket ist ausschließlich digital erhältlich, die übrigen Tickets sind an 34 Parkscheinautomaten sowie digital verfügbar.

  • Brötchenticket: 20 Minuten kostenfreies Parken zum kostenlosen Parken bei schnellen Einkäufen etwa beim Bäcker oder ähnlichem
  • Kurzzeitticket: 1 Euro je 20 Minuten (maximal zwei Stunden, Abrechnung im Minutentakt) per Parkscheinautomat
  • 24-Stunden-Ticket: 15 Euro pro 24 Stunden
  • 30-Tage-Ticket: 150 Euro pro 30 Tage

Infos zur Parkraumbewirtschaftung allgemein in Heidelberg gibt es hier und hier

Warum wird die Parkraumbewirtschaftung eingeführt?

Die neuen Vorgaben gehen auf den Rahmenplan für die Bahnstadt zurück, zuletzt aktualisiert am 20. Juli 2022. Bereits die ursprüngliche und vom Gemeinderat beschlossene Rahmenplanung aus dem Jahr 2007 sah vor: Dauerparker sollen vor allem in privaten Tiefgaragen untergebracht werden. Der öffentliche Raum ist dagegen in erster Linie für Besucher, Kunden und Menschen gedacht, die ihr Auto nur kurz abstellen. Der erste Teil der Parkraumbewirtschaftung in der Bahnstadt wird seit Januar 2016 umgesetzt. Jetzt folgt die flächendeckende Umsetzung.

Wo kann ich parken und wie kann ich bezahlen?

In der Bahnstadt darf ab sofort nur noch auf markierten kostenpflichtigen Stellplätzen geparkt werden. Dazu gehören auch Kurzzeitparkplätze. Die Bezahlung kann an den 34 Parkscheinautomaten bar, mit EC-Karte oder digital erfolgen. Eine Bezahlung mit Kreditkarte ist ebenfalls vorgesehen und wird in Kürze möglich sein. Das 30-Tage-Ticket ist ausschließlich digital erhältlich, die übrigen Tickets sind ebenfalls auch digital verfügbar.

Im HIP-Parkhaus sowie in Parkhaus Europaplatz sind Dauerstellplätze anmietbar. Im Parkhaus des Heidelberg Congress Center sind Parkplätze tageweise anmietbar.

Gibt es eine Eingewöhnungsphase?

Eine offizielle Kulanzzeit ist nicht vorgesehen. In der Anfangsphase legen die Stadt jedoch besonderen Wert auf Information und Aufklärung. Bürgerinnen und Bürger, die sich noch mit den neuen Regeln vertraut machen, erhalten so Gelegenheit zur Eingewöhnung. In nachweisbaren Einzelfällen – etwa wenn Betroffene während der Ferien urlaubsbedingt nicht reagieren konnten – kann die Verwaltung zudem nachträglich Kulanz prüfen.

Ziel ist eine faire Behandlung aller, die von Beginn an ein Ticket lösen.

Gibt es Bewohnerparkausweise?

Wer sein Auto dauerhaft abstellen möchte, nutzt in der Regel Garagen oder Tiefgaragen. Daher gibt es in der Bahnstadt auch keine Bewohnerparkausweise. Mehr Informationen zur Beantragung von Parkausweisen sind hier zu finden.

Wie kann ich ein 30-Tagesticket für das Parken in der Bahnstadt erwerben?

Das 30-Tagesticket für das Parken in der Bahnstadt ist ausschließlich digital erhältlich und kostet 150 Euro. Es kann nicht an Parkscheinautomaten gekauft werden, sondern nur über die auf der Plattform www.smartparking.de gelisteten App-Dienstleister:

- EasyPark/Flowbird: 150 Euro + 15 Euro Serviceentgelt (oder Flatrate 2,99 Euro/Monat)
- Parkster: 150 Euro + 0,50 Euro Serviceentgelt
- Mobilet: 150 Euro + 3 Euro Serviceentgelt

Die Stadt Heidelberg empfiehlt, die Gebührenmodelle der Anbieter vor der Buchung zu vergleichen, um unnötige Mehrkosten zu vermeiden.

Was bedeutet die „Brötchentaste“ bei der Parkraumbewirtschaftung in der Bahnstadt und wie kann ich sie nutzen?

Mit der Einführung der Parkraumbewirtschaftung in der Bahnstadt gibt es die sogenannte Brötchentaste. Sie ermöglicht ein kostenloses Kurzzeitparken von bis zu 20 Minuten.
Aktuell steht diese Funktion ausschließlich direkt am Parkscheinautomaten zur Verfügung. Eine Nutzung über digitale Park-Apps ist zunächst nicht möglich.

Die Stadt Heidelberg prüft im Rahmen einer Evaluation, wie sich die Brötchentaste bewährt. Erst danach wird entschieden, ob und in welcher Form sie auch digital verfügbar gemacht werden kann. Hintergrund ist, dass bei einer Online-Lösung ein Missbrauch durch mehrfache Nutzung verhindert werden muss. Dazu sind noch technische Anpassungen seitens der Anbieter notwendig.

Kann ich zum Kurzzeitparken einfach meine Parkscheibe auslegen, oder brauche ich ein Ticket?

Eine Parkscheibe reicht hier nicht aus – in der P-Zone mit dem Zusatz „mit Parkschein“ müssen Sie ein gültiges Ticket lösen.

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Bei Fragen steht das Amt für Mobilität zur Verfügung, Telefon 06221 58-30500 oder per E-Mail