Antrag auf Aufnahme in die UNESCO-Welterbeliste ruht vorläufig
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Für einen dritten Anlauf der Stadt Heidelberg zur Aufnahme in die Welterbeliste der UNESCO ist zunächst die Grundsatzentscheidung zu treffen, ob der vorhandene Antrag belassen und die Empfehlungen des Welterbekomitees aufgearbeitet werden sollen oder ob ein geänderter Antrag zu erstellen ist. Geprüft wird insbesondere, ob eine Kooperation mit anderen potenziellen Welterbestätten mehr Erfolg verspricht als ein Einzelantrag. Darüber wurde der Gemeinderat der Stadt Heidelberg in seiner Sitzung am 28. Juli 2010 informiert. Im Jahre 1996 hatte der Heidelberger Gemeinderat beschlossen, einen Antrag auf Aufnahme in die Welterbeliste zu stellen. Der Antrag wurde im September 2003 den UNESCO Gremien zur Vorprüfung übergeben. Im Juni 2005 empfahl das Expertengremium ICOMOS, das die Vorprüfung der Anträge durchführt, die Zurückverweisung des Antrags. Das Welterbekomitee, das im Juli 2005 in Durban (Südafrika) tagte, folgte dieser Empfehlung. Auch der zweite Antrag 2007 blieb ohne Erfolg: ICOMOS empfahl im Januar 2007, den Antrag zurückzuverweisen. Das Welterbekomitee entschied im Juli 2007 in Christchurch (Neuseeland), die Prüfung zu verschieben. |
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