Gebühren im Bereich
(ohne Gewähr)
Rechtsgrundlage: Paragraph 3 Absatz 1 Verordnung zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStGDVO)
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Beurkundung von Geburten (Beurkundung einer Neugeburt)
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Beurkundung von Sterbefällen
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Eheschließung / Begründung der Lebenspartnerschaft / Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses
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Urkundenbestellung/Nachbeurkundungen/Namenserklärungen
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Suchen von Einträgen
Beurkundung von Geburten (Beurkundung einer Neugeburt)
Sie erhalten folgende gebührenfreie Urkunden (diese werden Ihnen automatisch zugesandt):
Jeweils eine Geburtsurkunde für Mutterschaftshilfe, Kindergeld, Erziehungsgeld und Taufe
Gebührenpflichtige Urkunden
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je Urkunde |
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Geburtsurkunde |
12,00 € |
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Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister mit und ohne Hinweisteil |
12,00 € |
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Internationale Geburtsurkunde (mehrsprachig) |
12,00 € |
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Rücksendegebühren |
3,60 € |
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Nachnahmegebühren |
5,53 € |
Beurkundung von Sterbefällen
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je Urkunde |
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Sterbeurkunde |
12,00 € |
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Internationale Sterbeurkunde (mehrsprachig) |
12,00 € |
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Unbedenklichkeitsbescheinigung bei Feuerbestattung |
15,00 € |
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Internationaler Leichenpass bei Auslandsüberführung |
25,00 € |
Eheschließung / Begründung der Lebenspartnerschaft / Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses
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Anmeldung zur Eheschließung bei deutschen Staatsangehörigen |
40,00 € |
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Anmeldung zur Eheschließung, wenn ausländisches Recht zu beachten ist |
80,00 € |
| Eheschließung vor einem anderen als dem für die Anmeldung der Eheschließung zuständigen Standesamt |
30,00 € |
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Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses |
40,00 € |
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Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses, wenn ausländisches Recht zu beachten ist |
80,00 € |
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Anmeldung zur Begründung der Lebenspartnerschaft bei deutschen Staatsangehörigen |
40,00 € |
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Anmeldung zur Begründung der Lebenspartnerschaft, wenn ausländisches Recht zu beachten ist |
80,00 € |
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Namenserklärung bei Lebenspartnerschaft |
20,00 € |
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Eheurkunde |
12,00 € |
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Internationale Eheurkunde (mehrsprachig) |
12,00 € |
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Beglaubigte Abschrift aus dem als Eheregister fortgeführten Familienbuches |
12,00 € |
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Lebenspartnerschaftsurkunde |
12,00 € |
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Namenserklärung bei Eheschließung |
20,00 € |
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Aufenthaltsbescheinigung |
10,00 € |
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Eidesstattliche Versicherung bei Eheschließung |
20,00 € |
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Eidesstattliche Versicherung bei Begründung der Lebenspartnerschaft |
12,00 € |
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Trauungen und Begründungen der Lebenspartnerschaft an Samstagen, Freitag Nachmittagen und Sondertagen |
60,00 € |
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Die Preise für die Stammbücher bewegen sich zwischen |
31,00 € |
Darüber hinaus können noch Kosten für Porto et cetera anfallen.
Urkundenbestellung/ Nachbeurkundungen/Namenserklärungen/Bescheinigungen
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je Urkunde |
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| Geburtsurkunde |
12,00 € |
| Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister mit und ohne Hinweisteil |
12,00 € |
| Internationale Geburtsurkunde (mehrsprachig) |
12,00 € |
| Auskunft der Geburtszeit |
10,00 € |
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Eheurkunde, Sterbeurkunde (deutsch oder mehrsprachig) |
12,00 € |
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Beglaubigte Abschrift aus dem als Eheregister fortgeführten Familienbuch |
12,00 € |
| Erteilung einer Auskunft aus einem oder Gewährung der einsicht in ein Personenstandsregister | 10,00 € |
| Erteilung einer Auskunft aus oder Gewährung der Einsicht in die Sammelakte | 20,00 € |
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Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe |
60,00 € |
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Beurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt |
100,00 € |
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Beurkundung eines im Ausland erfolgten Sterbefalles |
40,00 € |
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Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften |
20,00 € |
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Erteilung einer Bescheinigung über eine Namensänderung, wenn diese nicht im Zusammenhang mit der Entgegennahme einer namensrechtlichen Erklärung ausgestellt wird |
10,00 € |
Bei Bestellungen per Fax oder Post werden die Urkunden zusammen mit einer Rechnung zugeschickt.
Bitte überweisen Sie die Gebühren innerhalb von zwei Wochen, um unnötige Mahnkosten zu vermeiden. Sollten Sie die Gebühren per online-banking überweisen, geben Sie bitte auf jeden Fall als Verwendungszweck „Standesamt und das Buchungszeichen (BUZ)" an, da ansonsten die Zahlung nicht zugeordnet werden kann. Bei Überweisungen von einem ausländischen Geldinstitut außerhalb eines Euro-Landes werden zusätzlich noch Bankspesen in Rechnung gestellt.
Bei persönlicher Abholung können Sie die Gebühren bar oder mit EC-Karte zahlen (siehe hierzu: 'Urkunden' in der Linkliste rechts).
Darüber hinaus können noch Kosten für Porto et cetera anfallen.
Suchen von Einträgen
Lt. Paragraph 3 Absatz 1 Verordnung zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStGDVO) fällt für das Suchen eines Eintrags oder Vorgangs, wenn hierfür
- entweder Datum oder
- Standesamtsbezirk oder
- sonstige zum Aufsuchen notwendige Angaben nicht gemacht werden können
eine Gebühr je nach Aufwand von 20 bis 60 Euro an.
Besonderheiten
- Die Gebühr fällt je Personenstandsfall an.
- Sollte der Eintrag nicht gefunden werden - weil die Person zum Beispiel gar nicht in Heidelberg geboren ist - muss die Gebühr trotzdem erhoben werden.
- Werden Urkunden ausgestellt, fallen die Urkundengebühren zusätzlich an.



