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Es hat gebrannt - Was ist zu tun?

Die Feuerwehr Heidelberg informiert

Bei Ihnen hat es gebrannt. Das Feuer wurde gelöscht, aber viele Fragen bleiben.
Können ich und meine Angehörigen die Wohnung oder das Haus gefahrlos benutze?
Was muss ich tun, um mich und meine Familie vor Gefahren zu schützen?

An dieser Stelle möchten wir Ihnen erste Hinweise und Tipps für die nun anstehenden Aufgaben geben.

Was tun wenn es gebrannt hat? (Foto: Feuerwehr Heidelberg)
Was tun nach einem Brand ? (Foto: Feuerwehr Heidelberg)

Allgemeine Hinweise

Bei einem Brand entstehen verschiedene Schadstoffe. Die meisten dieser Schadstoffe sind jedoch an Rußpartikel gebunden und haben sich mit dem Ruß auf Einrichtungsgegenständen, Nahrungsmitteln, Spielzeug und so weiter abgesetzt.
Diese Schadstoffe können für Sie gefährlich werden, wenn Sie mit dem Ruß in Ihren Körper gelangen (Einatmen von Rußpartikeln, Verschlucken von Rußpartikeln bei der Nahrungsaufnahme).

In abgekühltem Zustand sind Schadstoffe und Ruß nicht mehr frei schwebend in der Raumluft vorhanden. Deshalb sind erfahrungsgemäß diese gebundenen, brandbedingten Schadstoffe nur dort nachweisbar, wo auch abgelagerte Brandverschmutzungen (Ruß) sichtbar sind.

Unsere konkreten Tipps

  • Fühlen Sie oder Ihre Mitbewohner sich unwohl, suchen Sie bitte sofort einen Arzt auf.
  • Betreten Sie oder Ihre Mitbewohner die vom Brand betroffenen Räume erst nach Absprache mit der Feuerwehr.
  • Nehmen Sie zunächst nur Wertsachen und wichtige Dokumente aus Ihrer Wohnung mit.
  • Sichern Sie Ihre Wohnung gegen unbefugten Zutritt.
  • Benachrichtigen Sie bitte Ihre/n Hauseigentümer/in oder Vermieter/in über den Brand.
  • Benachrichtigen Sie sofort Ihre Versicherung (als Mieter/in Ihre Hausratversicherung und als Eigentümer/in zunächst auch Ihre Gebäudeversicherung) und stimmen Sie mit dieser das weitere Vorgehen (Dokumentation des Schandes et cetrea) ab.
  • Denken Sie daran, die Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen im Gebäude von Fachfirmen auf Funktion prüfen und gegebenenfalls instandsetzen zu lassen.

Beurteilung des Schadens / mögliche Gefährdungen

War Ihre Wohnung nicht vom Feuer betroffen, sondern nur verraucht und sind keine Rußpartikel festzustellen, besteht keine Gefahr. Sie können nach sorgfältiger Durchlüftung Ihre Wohnung wieder nutzen.

War der Brand örtlich begrenzt und ist nur eine kleine Menge verbrannt, besteht eine sehr geringe Gefahr. Nach guter Durchlüftung können Sie selbst mit der Reinigung der Wohnung beginnen. Bitte beachten Sie aber die nachfolgenden Reinigungshinweise.

Sind größere Mengen verbrannt und ist die Wohnung stark verrußt, empfehlen wir eine auf Brandschadensanierung spezialisierte Firma zu beauftragen. 


Reinigungshinweise

Selbst wenn bei dem Brand nur wenig Verschmutzung entstanden ist, tragen Sie zum Eigenschutz bitte immer Schutzkleidung! Bewährt haben sich hier:

  • Einweg-Schutzanzug mit Kapuze aus Papiervlies oder Kunststoff
  • Atemschutzmaske (Schutzklasse FFP2/FFP3)
  • Schutzbrille 
  • Gummihandschuhe für Nassarbeiten
  • Schutzhandschuhe aus Leder-/Textilkombination, um mechanischen Verletzungen bei Trockenarbeiten vorzubeugen

Diese und andere Artikel, mit denen Sie sich schützen können, erhalten Sie im Fachhandel und in Baumärkten.

  • Schließen Sie Türen zu Räumen, die vom Brand nicht betroffen sind. Kleben Sie Türschlitze und Schlüssellöcher ab und achten Sie darauf, dass es keinen Luftzug gibt.
  • Vermeiden Sie es, Staub oder Ruß aufzuwirbeln. Dazu bietet es sich an, Durchgangsbereiche mit Folie oder – je nach Bodenbelag – feuchten Tüchern auszulegen.
  • Lockere Ruß- und Staubbeläge lassen sich am besten mit gekapselten Industriestaubsaugern entfernen. Normale Haushaltsstaubsauger sind nicht zu empfehlen, denn sie können nicht alle Schmutzteilchen auffangen und geben diese über die Abluft wieder aus. Industriestaubsauger können Sie bei Fachfirmen oder im Baumarkt mieten.
  • Nahrungs- und/oder Arzneimittel, die im Wirkungsbereich des Brandes beziehungsweise Rauches gelagert wurden, sollten Sie nicht mehr weiterverwenden.
  • Abwaschbare Gegenstände, die mit Ruß oder Asche bedeckt sind, waschen Sie am besten mit einer warmen Spülmittellösung gründlich ab.
  • Textilien können in der Waschmaschine gereinigt werden. Wir empfehlen, diese getrennt von anderer Kleidung und mit möglichst hoher Temperatur (z.B. 60°C) zu waschen, sofern die Waschanleitung das zulässt. 

Entsorgung

Bei den Aufräumarbeiten sollten Brandrückstände sortiert werden, so dass diese leichter verwertet beziehungsweise entsorgt werden können.
 
Wir empfehlen eine Trennung in:

  • verwertbare Bestandteile (z.B. Elektrogeräte, Metallschrott)
  • nicht verwertbaren Restmüll einschließlich brandverschmutzter und rußbedeckter Materialien (z.B. Holz, Teppiche)
  • besonders überwachungsbedürftige Abfälle (z.B. Farben, Batterien)

Kleinere Mengen Brandschutt können über die Restmülltonne entsorgt werden.
Für die Entsorgung größerer Mengen nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Amt für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung oder mit dem Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie auf.