Logo facebook Logo Twitter Logo YouTube Logo RSS Logo YouTube Logo Instagram Logo Stage

Waldbrandgefahr aufgrund hoher Temperaturen und Trockenheit

Vorsicht beim Umgang mit Feuer im Stadtwald

Vegetationsbrand (Foto: Feuerwehr Heidelberg)
Vegetationsbrand (Foto: Feuerwehr Heidelberg)

Aufgrund der anhaltend hohen Temperaturen und damit einhergehender Trockenheit besteht in Heidelberg erhöhte Waldbrandgefahr. Besondere Vorsicht ist beim Umgang mit Feuer geboten. Die Stadt Heidelberg bittet die Waldbesucherinnen und Waldbesucher, folgende Regeln zu beachten:

  • Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.
  • Feuer machen ist nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt. Bei örtlich besonders hoher Brandgefahr kann das Feuer machen von den Forstämtern auch an den offiziellen Feuerstellen verboten werden.
  • Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten.
  • Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.
  • Auch an den erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden.
  • Fahrzeuge in Wald- und Wiesenbereichen sollten nur in dafür ausgewiesenen Parkflächen abgestellt werden. Heiße Teile des Motors und des Abgasstranges von Fahrzeugen führen immer wieder zur Entzündung von trockener Bodenvegetation.

Die meisten Waldbrände entstehen durch Fahrlässigkeit und wären vermeidbar.

Grillverbot ab Waldbrandgefahrenstufe 4

Das Bürger- und Ordnungsamt weist darauf hin, dass das Grillen nach der Allgemeinen Polizeiverordnung der Stadt Heidelberg ab Waldbrandgefahrenstufe 4 und höher auch auf zugelassenen Grillplätzen und Feuerstellen untersagt ist. Der Deutsche Wetterdienst prognostiziert derzeit eine Waldbrand-Gefahrenstufe 3 von 5. Der Waldbrandgefahrenindex kann je nach Wetterlage von Tag zu Tag variieren. Eine Übersicht ist beim Deutschen Wetterdienst unter www.dwd.de einsehbar.

Bei den städtischen Grillhütten in Handschuhsheim und Ziegelhausen darf ab Waldbrandstufe 4 nur noch im überdachten Bereich gegrillt werden und ab Waldbrandstufe 5 nur noch mit einem mitgebrachten Gasgrill. Darauf wurde bei der Vermietung hingewiesen.
 

Waldbrand schnell melden

Die Waldstruktur in Baden-Württemberg mit Mischwäldern, Laubwäldern und überwiegend Böden mit hoher Wasserspeicherfähigkeit verhindert in der Regel ein großflächiges Ausufern der Brände. Zudem gewährleistet die gute Erschließung der Waldflächen einen schnellen Zugang für die Feuerwehren.

Wenn Sie einen Wald- oder Flächenbrand –auch wenn er noch so klein ist– bemerken, alarmieren Sie bitte sofort die Feuerwehr über den Notruf 112.
Beschreiben Sie den Ort und den Anfahrtsweg so gut wie möglich, damit die Einsatzkräfte schnellstmöglich mit den Löscharbeiten beginnen können. Hilfreich ist es auch, wenn Sie sich als Lotse an markanten Punkten oder Kreuzungen aufstellen und den Einsatzkräften den Weg zur Einsatzstelle weisen.
 
Falls möglich, versuchen Sie erste Löschversuche zu unternehmen. Machen Sie dies aber nur, wenn Ihnen dies gefahrlos möglich ist. Wald- und Flächenbrände können ihre Ausbreitungsrichtung sehr schnell ändern und sich rasend schnell fortbewegen.
 
Ganz wichtig: Rufen Sie auf jeden Fall die Feuerwehr zur Nachkontrolle!

Weitere Infos
Waldbrandgefahrenindex des DWD