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Rauchmelder (Foto: Feuerwehr Heidelberg)

Sicherheit durch Rauchmelder

Gefährlicher Brandrauch - Wie Sie sich und Ihre Familie schützen können

Brandrauch ist heimtückisch: Möbel, technische Geräte und viele Gebrauchsgegenstände in modernen Haushalten sind angefüllt mit verschiedenen Kunststoffen, bei deren Verbrennung giftiger Rauch entsteht. Bereits wenige Atemzüge können eine tödliche Wirkung entfalten.
Selbst kleine Brandherde können durch ihre Rauchentwicklung so zur großen Gefahr werden, insbesondere wenn Schlafende nicht geweckt werden.

Rauchmelder erkennen frühzeitig den Schwelbrand und den dabei entstehenden Rauch und warnen durch einen lauten Ton. Schlafende werden dadurch zu einem frühen Zeitpunkt geweckt, so dass eine Rettung noch möglich ist. Ein Rauchmelder kann Leben retten!

Auf was ist aber beim Kauf und der Installation von Rauchmeldern zu achten? Wir haben für Sie die wichtigsten Infos zusammengestellt.

Auf was muss ich beim Kauf eines Rauchmelders achten?

Qualitätszeichen Q bei Rauchmeldern

Achten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit auf Qualität und kaufen Sie Rauchmelder mit dem VdS-Zeichen.
Diese Geräte sind geprüft, funktionieren zuverlässig und erfüllen die Voraussetzungen der DIN-Normen 14604 (Rauchmelder) und 14676 (Anwendung). Bereits ab 15 Euro sind solche Rauchmelder erhältlich.
Wer es noch komfortabler möchte, kauft einen Rauchmelder mit dem Qualitätszeichen „Q“. Solche Rauchmelder sind qualitativ besonders hochwertig und verfügen über eine eingebaute Batterie mit einer Lebensdauer von mindestens 10 Jahren. Ab 30 Euro sind diese Dauerläufer im Fachhandel erhältlich.


Wie ist das mit der Einbau- und Nachrüstpflicht von Rauchmeldern?

Seit dem 22. Juli 2013 müssen in Baden-Württemberg bei allen Bauvorhaben Rauchmelder miteingebaut werden.
Für Bestandsgebäude galt eine Übergangsfrist für eine Nachrüstung bis zum 31.Dezember 2014.


Brauchen alle Räume einen Rauchmelder?

In Baden Württemberg ist der Einbau in Räumen verpflichtend, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen. Das sind klassischerweise Kinderzimmer und das Schlafzimmer. Des Weiteren müssen Räume die zum Ausgang führen (Flure zur Wohnungstür) ebenfalls mit einem Rauchmelder überwacht werden.


Wer muss den Rauchmelder installieren und wer ist für Wartung zuständig?

Zum Einbau, aber auch der Erneuerung von Rauchmeldern ist der Bauherr bzw. der Eigentümer des Gebäudes oder der Wohnung verpflichtet.
Dem Mieter obliegt, sofern im Mietvertrag nichts anderes festgelegt ist, die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft, also dem Wechseln der Batterie. Auf die Notwendigkeit des Batteriewechsels macht Sie der Rauchmelder übrigens rechtzeitig mit einem dezenten Piepston aufmerksam.

Wer als Vermieter seiner Sorgfaltspflicht nachkommen möchte und bei Installation und Wartung auf Nummer sicher gehen will, sollte einen Dienstleister beauftragen, der beispielsweise den bundesweiten Standard Q-Geprüfte Fachkraft für Rauchmelder erfüllt und damit über die geeigneten Qualifikationen verfügt.


Ist es sehr aufwändig einen Rauchmelder zu installieren?

Nein, die Installation eines Rauchmeldern ist denkbar einfach: mit zwei kleinen Schrauben oder einem Klebepad ist der Rauchmelder in wenigen Minuten an der Zimmerdecke angebracht und sofort betriebsbereit.
Eine Verkabelung an die Stromversorgung ist nicht erforderlich und auch ein ständiges Wechseln der Batterien ist nicht notwendig. Langzeitbatterien mit einer Laufzeit von 5 oder 10 Jahren sind heute Standard.


Gibt es Vorgaben, wo ich den Rauchmelder an der Decke positionieren muss?

Den Rauchmeldern liegen Montageanleitungen bei, welche genau beschreiben wo der Rauchmelder anzubringen ist. Achten Sie darauf, dass der Rauchmelder nicht verdeckt oder im Laufe der Zeit mit Farbe angestrichen wird; dies beeinträchtigt die Erkennung von Rauchgasen.


Ich habe bereits einen Rauchmelder. Darf ich diesen weiter verwenden?

Selbstverständlich. Wurde der Rauchmelder vom Mieter selbst angebracht, sollten Sie sich als Haus-/Wohnungseigentümer aber von der Installation und der Funktionsfähigkeit selbst überzeugen. Rauchmelder haben eine Prüftaste, über die schnell und einfach getestet werden kann, ob der Rauchmelder noch funktioniert.


Wer kommt für die Kosten eines Fehlalarms auf?

Da Rauchwarnmelder nur in dem Raum alarmieren, in dem sie installiert sind, erfolgt die Alarmierung der Feuerwehr in der Regel durch eine Person, die das Signal eines Rauchwarnmelders wahrnimmt. Die alarmierende Person ist nur dann kostenersatzpflichtig, wenn ihr für die Fehlalarmierung Vorsatz oder grob fahrlässige Unkenntnis der Tatsachen vorgeworfen werden kann.