Branchenübergreifende Wettbewerbe

  • Neues Förderprogamm CO.VISION
    CO.VISION ist ein landesweites Förderprogramm für branchenübergreifende Innovation in Baden-Württemberg. Es fördert kreative Köpfe und Unternehmen in interdisziplinären Kooperationen, die mit ihren Innovationsvorhaben die Zukunft und Resilienz Baden-Württembergs mitgestalten. Das cross-innovative Förderprogramm stärkt die kreativen Leistungen in Transformationsprozessen und unterstützt Pilotprojekte mit Vorbildcharakter in zentralen Zukunftsfeldern.
    Bewerbungsfrist: 11. Januar 2026
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  • Programm „Catalyse NEB“ im Rahmen des New European Bauhaus
    Catalyse NEB ist ein Accelerator-Programm des EIT Community New European Bauhaus. Gefördert werden Start-ups, die Nachhaltigkeit, Inklusion und gutes Design verbinden und Lösungen rund um Klima, Mobilität, Kreislaufwirtschaft, Stadtentwicklung oder soziale Innovation anbieten. Geförderte Start-ups erhalten u.a. Zuschüsse, Mentoring und Zugang zu EU-Netzwerken.
    Bewerbungsfrist: 17. Januar 2026
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  • exist Women Programm 2026 
    exist Women ist ein Förderprogramm für angehende Gründerinnen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und wird an der Universität Heidelberg durch die Transferagentur hei_INNOVATION koordiniert. Zehn Stipendiatinnen aus unterschiedlichen Disziplinen nehmen an diesem Programm teil, das gezielte Qualifikation, individuelles Coaching, den Austausch mit Mentorinnen sowie Zugang zu einem exklusiven Netzwerk bietet. Zusätzlich wird für einen Zeitraum von drei Monaten ein Stipendium in Höhe von bis zu 9.000 Euro gewährt.
    Bewerbungsfrist: 25. Januar 2026
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  • Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie 
    Im IGP können sich kleine und mittlere Unternehmen (inklusive Gründungen, Selbstständige, gemeinwohlorientierte Unternehmen) sowie mit diesen Unternehmen kooperierende Forschungseinrichtungen mit Projektideen auf eine Projektförderung bewerben. Der aktuelle Call adressiert Ideen und Lösungen für mehr Attraktivität, Wirtschaftskraft und Lebensqualität von Stadt und Land. Dazu gehören unter anderem neue Services und Konzepte für Co-Working/Living oder für die (Um-)Nutzung von Immobilien und Flächen, Innovationen im Bereich Smart-City/Village und regionale GovTech-Lösungen, Tourismusinnovationen, etc.
    Bewerbungsfrist: 05. Februar 2026
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  • Landespreis für junge Unternehmen 2026 
    Gesucht werden Persönlichkeiten, die nach wirtschaftlichem Erfolg streben, aber auch einen Beitrag zu einer zukunftsfähigen und klimaneutralen Gesellschaft leisten, die sich sozial engagieren und nachhaltig wirtschaften. Teilnehmen können Unternehmerinnen und Unternehmer aller Berufe und Branchen, die ab dem 1. Januar 2016 gegründet oder übernommen haben, Bilanzzahlen für mindestens drei Jahre vorweisen können und ihren Sitz oder eine Niederlassung in Baden-Württemberg haben. Die drei Erstplatzierten erwartet ein Preisgeld in Höhe von insgesamt 90.000 Euro.
    Bewerbungsfrist: 06. Februar 2026
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  • EXI-Gründungsgutscheine für Gründungsinteressierte
    Gründungsinteressierte haben die Möglichkeit eine kostengünstige Vorgründungsberatung in Anspruch zu nehmen. Gefördert werden Personen, die noch nicht selbstständig sind und ihre Selbstständigkeit in Baden-Württemberg planen bzw. einen mittelständischen Betrieb übernehmen möchten.
    laufend (keine Bewerbungsfrist)
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  • Innovationsgutscheine vom Land Baden-Württemberg 
    Das Förderprogramm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der Planung, Entwicklung, Umsetzung und Weiterentwicklung von innovativen Produkten, Dienstleistungen oder Produktionsverfahren. Es können drei Arten von Innovationsgutscheinen beantragt werden: BW, Hightech Digital und Hightech Start-up. 
    laufend (keine Bewerbungsfrist)
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  • Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes 
    Kulturschaffende können zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien. Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können.
    Bewerbungsfrist: 31. Juli
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  • Förderung von Livemusik in Heidelberger Clubs
    Mit der Förderung von Livemusik in Heidelberger Clubs sollen sowohl Clubbetreiberinnen und Clubbetreiber bei der Veranstaltung von Konzerten unterstützt, als auch Auftritts-
    möglichkeiten für Künstlerinnen und Künstler der Region geschaffen werden. Es soll der Austausch von (inter-)nationalen und regionalen Künstlerinnen und Künstlern gefördert werden. Es können ganzjährig Anträge bis spätestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Kulturamt eingereicht werden.
    Bewerbungsfrist: spätestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn
    Weitere Informationen und Bewerbung: 
    https://www.heidelberg.de/hd/HD/Rathaus/foerderung+von+livemusik+in+hd_er+clubs.html
  • Kulturfonds „KulturLabHD“ der Stadt Heidelberg
    Der Kulturfonds „KulturLabHD“ richtet sich an alle kreativen Heidelbergerinnen und Heidelberger, die neue und innovative Projekte in der Stadt durchführen wollen. Alle Förderanträge werden anhand eines festgelegten Kriterien-Katalogs bewertet. Der Zuschuss beträgt maximal 20.000 Euro je Projekt. Für jedes Projekt müssen Eigen- oder Drittmittel in Höhe von mindestens 30 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten zur Verfügung stehen.Im Anschluss an eine erstmalige Förderung können für das betreffende Projekt bis zu zwei Folgeprojekte bezuschusst werden. Damit kann maximal über einen Zeitraum von drei Jahren eine Anschubfinanzierung für neue Projekte gewährt werden.
    Weitere Informationen und Bewerbung: http://www.heidelberg.de/hd,Lde/HD/Rathaus/kulturlabhd.html
    Bewerbungsstichtage: jeweils 28. Februar und 30. September
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