Gebäudebrüter bei Sanierung bedenken

Mauersegler

Zahlreiche Vogel- und Fledermausarten, die sich an Gebäuden ansiedeln, wie der Mauersegler (im Bild) sind geschützt. 

Wer ein Haus umbaut oder Frühjahrsputz an der Außenfassade macht, muss dafür Sorge tragen, dass die Tiere nicht gestört werden. Zum Schutz sind einfache Maßnahmen möglich: wenn möglich Nester erhalten, Nistkästen und andere Hilfen anbringen, Arbeiten außerhalb der Brutzeit durchführen. Mehr Informationen unter www.artenschutz-am-haus.de/haeufige-fragen (Foto: Shutterstock)