Das darf nicht in den Bioabfall
Stadt klärt auf, wie die Mülltrennung gelingt
Seit Mai gilt bundesweit die Novelle der Bioabfallverordnung (BioAbfV).
Sie soll verhindern, dass Kunststoffe und andere Fremdstoffe in den Boden gelangen. Künftig darf der Anteil an Kunststoff im Bioabfall daher nicht mehr als ein Prozent betragen. Der gesamte Fremdstoffanteil darf drei Prozent nicht überschreiten.
Die Stadt bittet Bürgerinnen und Bürger in Heidelberg daher darum, Abfälle sauber zu trennen und klärt auf, was nicht in die Biotonne darf.
„Jede Fehlbefüllung führt zu erheblichen Mehrkosten für die Bürgerinnen und Bürger“, erläutert Sylvia Hafner, Leiterin der Abfallwirtschaft, Stadtreinigung und Zentralwerkstätten (ASZ) Heidelberg.
Störstoffe wie Plastiktüten müssen im Kompostwerk Wieblingen nämlich aufwendig aussortiert und als Restabfall entsorgt werden.
Bei einer Fehlbefüllung des Bioabfallbehälters wird die ASZ Heidelberg am Behälter künftig einen Hinweis hinterlassen. Bei erneuter Fehlbefüllung wird der Abfallbehälter von der ASZ nicht im Rahmen der Bioabfallsammlung entleert. Sollte es danach erneut zu falsch entsorgtem Abfall kommen, droht ein Ordnungswidrigkeitsverfahren.
Das darf rein
In den Bioabfall gehören ausschließlich organische Küchen- und Gartenabfälle, zum Beispiel:
- Obst- und Gemüsereste
- Eierschalen
- altes Brot
- Kaffee- und Teefilter aus Naturfasern
- Schnittblumen
- Laub, Unkraut
- Haare
- kleine Mengen Zeitungspapier zum Einwickeln feuchter Küchenabfälle
Das darf nicht rein
Nicht in den Bioabfall gehören zum Beispiel:
- Kunststoffe aller Art, auch kompostierbare Plastiktüten
- Kaffeekapseln oder Verpackungen
- Käse, Wurst, Fleisch, Fisch, Knochen
- Katzen- und Kleintierstreu
- Hygieneartikel, Windeln
- Staubsaugerbeutel
- Zigarettenkippen
- Medikamente
- Textilien