Sperrzeiten in der Kernaltstadt

Stadt legt Rechtsmittel gegen Urteil ein

Die Stadt legt Rechtsmittel gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg im Rechtsstreit um die Sperrzeiten in der Heidelberger Kernaltstadt ein.

Das hat der Haupt- und Finanzausschuss des Heidelberger Gemeinderates in seiner Sitzung am Mittwoch, 5. Februar, einstimmig bei einer Enthaltung beschlossen. Der VGH hat eine Revision gegen das Urteil nicht zugelassen. Die Stadt Heidelberg hat gegen diese Nichtzulassung der Revision nun Beschwerde eingelegt („Nichtzulassungsbeschwerde“). Die Stadt Heidelberg wird die Zeit bis zu einer Entscheidung nutzen, um in enger Abstimmung mit Gastronomen und Anwohnenden zeitnahe neue Maßnahmen zur Verbesserung der Lärmsituation in der Altstadt auszuarbeiten und umzusetzen.

Urteil des Verwaltungsgerichtshofs

Der Verwaltungsgerichtshof hatte am 23. Dezember 2024 die Urteilsgründe vorgelegt. Demnach wurde für eine durch den Gemeinderat zu erlassende Rechtsverordnung festgelegt, welche besagt, dass die Sperrzeit in den Nächten zum Samstag und Sonntag  sowie Feiertagen spätestens um 1 Uhr, unter der Woche in den Nächten zum Donnerstag und Freitag ab 0 Uhr zu beginnen habe. Das Urteil ist aufgrund der Nichtzulassungsbeschwerde nicht rechtskräftig.