Übernachtungsteuer für 2025

Bis 15. Januar Steuermeldung machen

In Heidelberg gilt seit dem 1. Oktober 2025 eine Übernachtungsteuer („City Tax“). 

Die erste Steueranmeldung für das letzte Quartal 2025 ist bis zum 15. Januar beim Kämmereiamt einzureichen. Mit dem ersten Bescheid wird das Buchungszeichen für die künftigen Meldungen vergeben. Bei Wohnungen und Zimmern, die online über Reiseplattformen angeboten werden, ist die Übernachtungsteuer vom Gastgebenden/Vermietenden an die Stadt abzuführen. Unternehmen, die den Beherbergungsbetrieb eingestellt haben, sollten dies melden. Betriebe ohne Beherbergungen übermitteln bitte eine Nullmeldung.

www.heidelberg.de/uebernachtungsteuer