Grillverbot bei Waldbrandgefahr
Steigende Temperaturen und zunehmende Trockenheit erhöhen auch die Waldbrandgefahr.
Im Stadtwald ist Grillen ausschließlich an den ausgewiesenen Grillhütten (Hellenbach- und Pferchelgrillhütte) gestattet. Ab Waldbrandgefahrenstufe 4 ist Grillen nur innerhalb der Grillhütten erlaubt, ab Stufe 5 ist das Grillen mit Holzkohle gänzlich untersagt. Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein. Auch das Grillverbot auf der Neckarwiese ab Waldbrandgefahrenstufe 4 wird durch den Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) engmaschig kontrolliert. Der Waldbrandgefahrenindex kann je nach Wetterlage von Tag zu Tag variieren.
Zum Waldbrandgefahrenindex: www.wettergefahren.de