Das gibt es beim Grillen zu beachten

Die Vorfreude auf Grillabende an lauen Sommerabenden ist groß.

Wegen  steigender Temperaturen und der damit einhergehenden Trockenheit bittet die Stadt aber darum, einige Regeln strikt zu beachten: Seit 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot. Feuer dürfen nur an den fest eingerichteten Grillstellen entzündet werden. Das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten ist nicht gestattet. Ab Waldbrandgefahrenstufe 4 ist das Grillen auch auf zugelassenen Grillplätzen und Feuerstellen wie auf der Neckarwiese untersagt. Der Waldbrandgefahrenindex kann je nach Wetterlage von Tag zu Tag variieren. Eine tagesaktuelle Übersicht ist beim Deutschen Wetterdienst unter www.dwd.de abrufbar. Das Verbrennen von Grünabfällen ist grundsätzlich verboten.