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Christina Reiß (Foto: Fotostudio Schwetasch)
Christina Reiß
Behinderten-beauftragte
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Kontakt und Leistungen/Befugnisse

Corona und Inklusion

Auch im zweiten Pandemie-Jahr stellten sich für Menschen mit Behinderungen besondere Herausforderungen. Dabei ging es oft um die Frage, inwieweit es sich um eine Diskriminierung im rechtlichen Sinne handelt, wenn Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen von der Maskenpflicht befreit sind, keinen Zutritt in Geschäfte oder öffentliche Verkehrsmittel erhalten.

Mit Beginn der Impfmöglichkeit gab es eine Reihe von Fragestellungen, wie besonders gefährdete Menschen mit Behinderungen möglichst früh eine Impfung erhalten können. Für gehörlose Menschen, die beim Impftermin auf Unterstützung durch Gebärdensprach-Dolmetschende angewiesen sind, wurde gemeinsam mit der Feuerwehr als Betreiberin des Impfzentrums ein Sammel-Impftermin für Gehörlose organisiert. Wegen Impfmöglichkeiten für stark mobilitätseingeschränkte Menschen wandte sich die KBB an die Ärzteschaft Heidelberg und die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg.

In ihrer Funktion als Ombudsfrau wandten sich mehrere Angehörige und auch Selbstbetroffene an die KBB. Es kam mehrfach vor, dass Menschen mit Behinderungen trotz ärztlichem Attest, das sie von der Maskenpflicht befreite, und Impfung nicht am Unterricht oder an einer beruflichen Bildungsmaßnahme teilnehmen oder ihrer Tätigkeit in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung nachgehen konnten. Dies nahm die KBB zum Anlass, beim Sozialministerium Baden-Württemberg eine rechtliche Einordnung vornehmen zu lassen. Dabei wurde deutlich, dass – insbesondere in Bildungs- oder Berufseinrichtungen für Menschen mit Behinderungen – dafür Sorge getragen werden muss, dass die Teilhabe an Bildung oder Arbeit gewährleistet ist. Wenn der Leistungserbringer dies nicht kann, sind die Leistungsträger (in diesen Fällen die Eingliederungshilfe oder die Agentur für Arbeit) dafür zuständig, eine andere Möglichkeit zur Teilhabe sicherzustellen.

Weiterhin wurden die Corona-Informationen auf der Website der KBB regelmäßig aktualisiert.

Bei Einführung der Luca-App zur Kontaktnachverfolgung setzte sich die KBB, gemeinsam mit anderen Aktiven der Behindertenbewegung aus der Region, dafür ein, dass die digitale Barrierefreiheit umgesetzt wird. Diese war anfangs nicht gegeben, was aufzeigt, wie wichtig es ist, bei Ausschreibungen oder Vertragsgestaltung auf diese Punkte zu achten.

Außerdem fanden Abstimmungen mit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und der Heidelberger Antidiskriminierungsberatung zum Thema statt.