2.1. Anforderungen aus der UN- Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und dem L-BGG: Identifizierung wichtiger Themenfelder, Impulse zur Umsetzung
Ein systematischer Abgleich mit den Anforderungen der UN-BRK und des L-BGG wurde 2019 vorgelegt. Die „Bestandsaufnahme: 10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland – Umsetzungsstand in Heidelberg“ wurde als Broschüre veröffentlicht und bildete die Grundlage für das "Inklusionslabor" am 23. März 2019. Die Bestandsaufnahme wurde dort den Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt. Anschließend wurden an Thementischen Ziele und Maßnahmen daraus abgeleitet und entwickelt.
"Graphic Recording"-Darstellung des Inklusionslabors. (Foto: Stadt Heidelberg)
Im März 2021 stellte die KBB dem bmb die Themenschwerpunkte des Inklusionslabors vor und was dazu 2020 stattgefunden hatte.
Im Folgenden werden aus jedem Themengebiet die drei meistgenannten Vorschläge genannt und aufgeführt, was dazu im Jahr 2021 angeregt oder umgesetzt wurde:
Recht, Schutz und Nichtdiskriminierung
Maßnahmen
Persönliches Budget
Teilnahme an Informationsveranstaltungen zur Umsetzung des BTHG
Gebärdensprachkompetenz
War bereits 2020 Schwerpunktthema
Medien-Ethik: Darstellung von Menschen mit Behinderungen in den Medien
Filmprojekt „Hätten Sie´s gedacht?!?“ mit Portraits von Menschen mit Behinderungen
Barrierefreiheit / Mobilität
Maßnahmen
Barrierefreiheit im Öffentlichen Raum
Begleitung der Planung diverser Einzelmaßnahmen, Anregung eines Forschungsprojekts
Barrierefreiheit im ÖPNV
Begleitung der Planung diverser Einzelmaßnahmen; Einsatz für den barrierefreien Umbau der Bushaltestelle Universitätsplatz; Impulse für bessere Informationen zu Barrierefreiheit in Fahrplaninformations- und Buchungssystemen (VRN, rnv); Gespräche mit rnv zu akustischen Haltestelleninformationen für Blinde und Sehbehinderte
Geschultes Personal im ÖPNV
Regelmäßiger Kontakt mit rnv
Gesellschaftliche Teilhabe
Maßnahmen
Gendersensible Pflege
Erörterung mit dem Amt für Chancengleichheit und der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Heidelberg. Fragestellung ist zu unspezifisch, Zuständigkeit liegt nicht bei der Stadt.
Assistenz
Beantwortung von Anfragen als Ombudsfrau
Psychosozialen Dienst ausbauen
Koordination einer AG im Rahmen des Psychiatrie-Arbeitskreises und Erstellung von Informationen für Menschen in psychischen Krisensituationen
Bildung und Arbeit
Maßnahmen
Inklusive Bildung an Gymnasien
Dieses Thema liegt nicht in kommunaler Zuständigkeit
Vorbereitung Übergang Schule / Beruf
Weitere Gespräche zur Gründung eines Cafés als Inklusionsbetrieb –Coronasituation bremst dies jedoch aus
Anpassung von Bildungseinrichtungen und Arbeitsplätzen
Aktualisierung der Einträge zu Schulen in www.heidelberg.huerdenlos.de, finanziert aus dem Etat der KBB. Umgang mit coronaspezifischen Aspekten in Bildungseinrichtungen für Menschen mit Behinderungen
Wohnen
Maßnahmen
Inklusive Wohnprojekte
Der fertig geplante Fachtag zum Thema „Inklusiv Wohnen“ konnte coronabedingt noch immer nicht stattfinden
Bezahlbarer Wohnraum
Online-Gespräch mit Oberbürgermeister, bmb und Wohnungsbaugesellschaften zur Schaffung bezahlbaren barrierefreien Wohnraums; Planung eines Fachseminars für die Wohnungsbaugesellschaften
Gehörlosigkeit bei Barrierefreiheit mitdenken
Bei digitalen Angeboten thematisiert; DGS-Übersetzung bei mehreren Veranstaltungen organisiert und finanziert; Planungen zu DGS-Übersetzungen von Teilen der KBB-Website