Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Amt für Baurecht und Denkmalschutz
Prinz-Carl, Kornmarkt 1
69117 Heidelberg
Fax (0 62 21) 58-2 59 00

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Informationen zum

Denkmalschutz in Heidelberg

Was ist ein Kulturdenkmal?

Ein Kulturdenkmal ist eine Sache (zum Beispiel ein Wohnhaus) eine Sachgesamtheit (zum Beispiel ein Wohnhaus mit Scheune und Einfriedigungen) der Teil einer Sache (zum Beispiel eine Nieschenfigur), an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen Gründen (zum Beispiel besonders typische Architekturform oder technische Anlage), und/oder aus künstlerischen Gründen (zum Beispiel mit Steinplastiken oder Fassadenmalerei besonders geschmückte Hausfassade), und/oder aus heimatgeschichtlichen Gründen (zum Beispiel Stadtbefestigung oder typisches Zeugnis des örtlichen oder regionalen) ein öffentliches Interesse besteht (siehe Paragraph 2 Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg).

Wer stellt dies fest?

Zuständige Fachbehörde für die Erfassung/Einschätzung der Kulturdenkmale ist das Landesdenkmalamt Baden-Württemberg im Einvernehmen mit der Unteren Denkmalschutzbehörde bei der Stadt Heidelberg.

Ist mein Haus ein Kulturdenkmal?

Auskünfte zu Ihrem Objekt erhalten Sie bei der Unteren Denkmalschutzbehörde.

Gibt es unterschiedliche Denkmalkategorien?

Es gibt  "einfache" Kulturdenkmale nach Paragraph 2 Denkmalschutzgesetz "Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung" nach Paragraph 12 Denkmalschutzgesetz "Gesamtanlagen" nach Paragraph 19 Denkmalschutzgesetz (Schutz des äußeren Erscheinungsblides - auch bei Nicht-Kulturdenkmalen).

Welche Pflichten hat der Eigentümer eines Kulturdenkmals?

 Der Eigentümer hat im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren das Kulturdenkmal zu erhalten und pfleglich zu behandeln (Paragraph 6 Denkmalschutzgesetz). 

Muss ich Veränderungen am Kulturdenkmal genehmigen lassen?

Grundsätzlich ja - ob eine Genehmigungspflicht im Einzelfall tatsächlich gegeben ist, muss die Untere Denkmalschutzbehörde entscheiden. 

Gibt es eine staatliche Förderung?

Es gibt die Möglichkeit einen direkten Zuschuss zu den Mehraufwendungen zu erhalten. Zuständig hierfür ist das Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 26, Denkmalpflege

Die erforderlichen Kosten für den Erhalt des Kulturdenkmals können als Sonderabschreibung gemäß Paragraphen 71, 10f, 11b Einkommensteuergesetz geltend gemacht werden.

Auskunft zum Verfahren sowie Auskünfte zum Thema Denkmalschutz erteilt die Untere Denkmalschutzbehörde, beim Amt für Baurecht und Denkmalschutz der Stadt Heidelberg.

Kontakte

Herr Alexander Ihrig
Bezirksleiter Denkmalschutz
Steuerförderung und Sonderabschreibung
Telefon    +496221 5825690 
E-Mail      denkmalschutz@heidelberg.de
Herr Thomas Apfel
Sanierung oder Umbau
denkmalgeschützter Gebäude
Telefon    +496221 5825680
E-Mail      denkmalschutz@heidelberg.de
Frau Jasmin Schmidt
Inventarisation (Denkmaleigenschaft)
Telefon    +496221 5825141 
E-Mail      denkmalschutz@heidelberg.de
Herr Thomas Schrank
kommunale Zuschussförderung
Telefon    +496221 5825591
E-Mail      denkmalschutz@heidelberg.de
Frau Martina Jung
Zuschussförderung aus Mitteln der Landesdenkmalpflege 
Telefon    +496221 5825670 
E-Mail      denkmalschutz@heidelberg.de