Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Dr. Marie-Luise Löffler.
Dr. Marie-Luise Löffler
Projektleiterin
Bergheimer Straße 69
69115 Heidelberg

Kooperationen

Auflistung der einzelnen Kooperationsstellen

Institut für Rechts- und Verkehrsmedizin des Universitätsklinikums Heidelberg - Gewaltambulanz:

Logo Universitätsklinikum Heidelberg (Foto: UKHD)

Die Gewaltambulanz des Instituts für Rechts- und Verkehrsmedizin Heidelberg bietet Untersuchungen nach modernsten rechtsmedizinischen Standards an. Ein speziell geschultes Expertenteam steht rund um die Uhr zur Verfügung. Die in Baden-Württemberg einzigartige Einrichtung soll durch das niederschwellige Angebot einen Beitrag zur Erkennung von Gewalt und zur Aufklärung gewaltsamer Vorfälle liefern. Untersuchungen durch speziell dafür ausgebildete Ärztinnen und Ärzte aus dem Fachgebiet der Rechtsmedizin ermöglichen in vielen Fällen die Erhebung objektiver Befunde und die Sicherung von Spuren. Eine frühzeitige Untersuchung sollte vor allem nach häuslicher Gewalt, Strangulation, bei Verdacht auf Kindsmisshandlung, Kindsmissbrauch, Vergewaltigung, Gewalt an älteren Menschen oder nach sonstigen gewaltsamen Übergriffen wie Schlägereien oder Angriffen mit gefährlichen Gegenständen erfolgen. Die Ambulanz steht prinzipiell allen Menschen offen, unabhängig von deren Alter, Geschlecht, Herkunft oder finanzieller Situation. Auch wer keine/noch keine Anzeige bei der Polizei erstatten will, kann sich untersuchen lassen.

Die Ambulanz ist rund um die Uhr unter  +49 152 54648393 erreichbar. Untersuchungen sind nach telefonischer Terminabsprache zu jeder Zeit möglich. Es besteht in der Regel keine Wartezeit. Die Ärztinnen und Ärzte der klinisch-forensischen Ambulanz sind der Schweigepflicht unterstellt.

Institut für Rechtsmedizin und Verkehrsmedizin
Universitätsklinikum Heidelberg
Voßstraße 2, Gebäude 4420, 69115 Heidelberg

SRH Hochschule Heidelberg Fakultät für Angewandte Psychologie

Logo SRH Hochschule Heidelberg (Foto: by SRH)

Als eine der ältesten und bundesweit größten privaten Hochschulen bietet die SRH Hochschule Heidelberg 32 innovative Studiengänge in den Bereichen Informatik, Medien und Design, Wirtschaft, Ingenieurwesen und Architektur, Sozial-, Rechts- und Therapiewissenschaften sowie Psychologie an. Die SRH Hochschule Heidelberg steht für innovative Lehre: Das deutschlandweit einzigartige Studienmodell, das CORE-Prinzip (Competence Oriented Research and Education), wurde 2018 vom Stifterverband der Deutschen Wissenschaft und der Volkswagenstiftung mit dem Genius Loci-Preis für Lehrexzellenz ausgezeichnet. Rund 3.400 Studierende bereiten sich an den Standorten Heidelberg und Calw kompetenzorientiert auf ihr Berufsleben vor. Neben sechs Fakultäten zählen auch die Heidelberger Akademie für Psychotherapie (HAP), das Institut für Wissenschaftliche Weiterbildung und Personalentwicklung (IWP) sowie ein hochschuleigenes Forschungsinstitut und das Gründer-Institut zur Hochschule dazu. Die SRH Hochschule Heidelberg ist staatlich anerkannt und wurde vom Wissenschaftsrat akkreditiert. Sie ist Teil eines starken Netzwerks von insgesamt acht SRH Hochschulen in Berlin, Gera, Hamm, Heidelberg, Riedlingen und in Paraguay sowie der EBS Universität für Wirtschaft und Recht in Wiesbaden/Oestrich-Winkel. Gesellschafterin ist die SRH Higher Education GmbH.

Klinik für Allgemeine Psychiatrie des Universitätsklinikums Heidelberg

Logo Universitätsklinikum Heidelberg (Foto: UKHD)

Die Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie am Universitätsklinikum Heidelberg bietet Behandlungsangebote für Menschen mit dem ganzen Spektrum psychischer Erkrankungen. Ein Schwerpunkt des Angebots ist es, Menschen mit Gewalterfahrungen eine stationäre oder teilstationäre psychotherapeutische Behandlung zu ermöglichen, in denen sie über diese Erfahrungen sprechen können, sie in einem geschützten Rahmen bearbeiten und konkrete Hilfsangebote erhalten können. Menschen, die nach Traumata eine schwere Depression, Angst- oder Posttraumatische Belastungsstörung entwickeln, können bei Bedarf auch Hilfe in unserer Institutsambulanz erfahren. Schließlich sind wir in akuten Krisensituationen für Heidelberger Bürgerinnen dar, um einen Notfallplan aufzustellen und eine erste Hilfe zu finden. Ob im Rahmen stationärer oder ambulanter Behandlung, SozialarbeiterInnen unserer Klinik werden mit GUIDE4YOU eng zusammenarbeiten, um betroffene Frauen zu beraten und zu unterstützen.

Interventionsstelle für Frauen und Kinder

Logo Frauen helfen Frauen e.V. (Foto: FhF)

In der Interventionsstelle beraten wir Frauen und Mädchen, die akut Gewalt in ihrer Beziehung erleben und für die dringender Handlungsbedarf besteht. Die Interventionsstelle ist Koordinierungs- und Anlaufstelle für Frauen und Kinder im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes und im Wohnungsverweisverfahren. Ein weiterer Schwerpunkt ist das Thema Stalking. Dolmetscherinnen können bei Bedarf hinzugezogen werden.
Daneben beraten wir Mädchen und junge Frauen, deren selbstbestimmte Lebensführung durch die Familie verhindert und/oder eine Heirat gegen den Willen angedroht wird.

Wir unterstützen durch:
- telefonische und persönliche Beratungsgespräche
- Kontaktaufnahme zu Ämtern, Behörden, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten
- Information über mögliche gerichtliche Schritte
- Klärung der Situation der Kinder
- Vermittlung weiterer Hilfsangebote

Kontaktdaten:
Frauen helfen Frauen e.V.
Interventionsstelle für Frauen und Kinder
Mannheimer Straße 226, 69123 Heidelberg
Tel: 06221 750135
info@interventionsstelle-heidelberg.de
www.fhf-heidelberg.de

Polizeipräsidium Mannheim

Logo Polizeipräsidium Mannheim (Foto: Polizeipräsidium Mannheim)

Häusliche Gewalt hat vielfältige Erscheinungsformen. Fast alle Formen häuslicher Gewalt stellen Handlungen dar, die gesetzlich mit Strafe bedroht sind: Häusliche Gewalt ist kein eigener Straftatbestand. In Frage kommen zahlreiche Straftatbestände, die im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt ein polizeiliches Tätigwerden von Amts wegen auslösen, denn häusliche Gewalt ist nie Privatsache. Es gilt: "Jeder Mensch hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich." (Art. 2 Grundgesetz) Dabei ist es ganz unerheblich, wie alt die Menschen sind und in welcher Beziehung sie zueinander stehen. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit gilt auch hinter der Wohnungstür. Deshalb ist es für Betroffene besonders wichtig, Beratungsangebote in Anspruch zu nehmen. Wenden Sie sich, vor allem in der akuten Bedrohungssituation, an die Polizei unter 110. Die Polizei schützt Sie und kann dazu Täter*innen für mehrere Tage aus der Wohnung verweisen. Zudem hat jede Polizeidienststelle speziell ausgebildete Sachbearbeiter*innen Häusliche Gewalt. Weitere Informationen finden Sie auf www.polizei-beratung.de

Kontaktdaten:
Polizeipräsidium Mannheim
68161 Mannheim, L 6, 1
Telefon: 0621 174-0
Telefax: 0621 174-2185
mannheim.pp@polizei.bwl.de
https://ppmannheim.polizei-bw.de