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Abfallentsorgung/Müllabfuhr
Die Abfallbeseitigung und -verwertung in Baden-Württemberg ist Aufgabe der Stadt- und Landkreise, die für ihr Gebiet jeweils unterschiedliche Regelungen getroffen haben.
Tipp: Über das für Ihre Stadt geltende System und die einzelnen Bestimmungen können Sie sich auf den Internetseiten Ihrer Abfallbehörde näher informieren. Dazu gehören Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (vorgeschriebene Größen, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender und Abfallarten. Auskünfte und Beratung erhalten Sie auch schriftlich oder telefonisch.
Bei Wegzug aus dem Einzugsgebiet der Abfallbehörde werden von der bisher zuständigen Abfallbehörde zuviel bezahlte Müllgebühren zurückerstattet.
Unterschieden werden muss zwischen Müll aus privaten Haushalten und gewerblichem Müll, für den es Sonderregelungen gibt. Auch gibt es für viele Müllarten besondere Bestimmungen (z.B. Altpapier, Glas, Batterien, Elektrogeräte). Auskünfte erteilt die zuständige Stelle.
Onlineantrag und Formulare
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Abfallbehälter online bestellen oder änden
Online-Formular zum Bestellen oder Ändern von Abfallbehältern. Eine Bestellung oder Änderung kann nur durch die Eigentümerin / den Eigentümer des Grundstücks vorgenommen werden.
- Abfallkalender-Online Hier finden Sie die Termine für die Müllabfuhr in der Stadt Heidelberg
- Kontaktformular zur Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Heidelberg
- Lernangebote - Portal für Angebote in ganz Europa Das Portal "PLOTEUS" hilft Ihnen bei der Suche nach Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten in Europa.
- Sperrmüllanmeldung Heidelberg
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Verfahrensablauf
Sie sind verpflichtet, einen Müllbehälter für Restmüll und Bioabfall pro Grundstück vorzuhalten. Bioabfälle aus privten Haushalten können auch auf Antrag auf dem eigenen Grundstück oder einem Grundstück in unmittelbarer Nähe selbst kompostiert werden. Dann entfällt die Verpflichtung für eine Bioabfalltonne. Grundstücke, die angrenzend oder unmittelbar gegenüber liegen, können eine gemeinschaftliche Nutzung der Abfallbehälter beantragen.
Eine An-, Um- oder Abmeldung von Abfallbehältern kann formlos, muss aber schriftlich durch die oder den Eigentümer/in oder dessen Beauftragten erfolgen.
Fristen
Die Abfallbehälter müssen mindestens zwei Wochen vor der Entstehung der Abfälle beantragt werden.
Kosten
Die Höhe der Abfallgebühren wird von der Stadt Heidelberg durch die Satzung festgelegt.
Bearbeitungsdauer
Die Abfallbehälter müssen mindestens zwei Wochen vor der Entstehung der Abfälle beantragt werden.
Rechtsgrundlage
örtliche Satzung