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Leistungen

Arbeitsplätze in Radonvorsorgegebieten mit erhöhter Radonkonzentration anmelden

Die Vorgaben zum Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen in Innenräumen in Radonvorsorgegebieten im Strahlenschutzgesetz und in der Strahlenschutzverordnung gelten für Sie, wenn Sie als

  • verantwortliche Person für Arbeitsplätze im Erd- und Kellergeschoss von Gebäuden in Radonvorsorgegebieten des Landes Baden-Württemberg sind oder
  • andere Person (Dritter) an Arbeitsplätzen in fremden Betriebsstätten im Erd- und Kellergeschoss von Gebäuden in Radonvorsorgegebieten des Landes Baden-Württemberg in eigener Verantwortung beruflich tätig werden.

Melden Sie als verantwortlicher Person Ihre gemessenen Arbeitsplätze beim zuständigen Regierungspräsidium an, wenn

  • die dort gemessene Radonkonzentration trotz Ihrer Maßnahmen größer ist als 300 Becquerel pro Kubikmeter oder
  • am Arbeitsplatz eine Radonkonzentration gemessen wurde, die größer ist als 300 Becquerel pro Kubikmeter aber keine Maßnahmen zur Reduzierung der Radonkonzentration möglich sind. In diesem Fall müssen Sie die Gründe angeben.

Melden Sie Ihre Betätigung beim zuständigen Regierungspräsidium an, wenn Sie als andere Person (Dritter) an mehreren angemeldeten Arbeitsplätzen tätig werden.

Zuständige Stelle

das für den Standort des anmeldepflichtigen Arbeitsplatzes örtlich zuständige Regierungspräsidium

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • die am Arbeitsplatz gemessene Radonkonzentration ist trotz Maßnahmen größer 300 Becquerel pro Kubikmeter oder
  • am Arbeitsplatz sind keine Maßnahmen zur Reduzierung der Radonkonzentration möglich oder
  • Sie sind als andere Person (Dritter) an mehreren angemeldeten Arbeitsplätzen beruflich tätig.

Verfahrensablauf

Pflichten der verantwortlichen Person für Arbeitsplätze:

  1. Melden Sie als verantwortliche Person Ihre gemessenen Arbeitsplätze beim zuständigen Regierungspräsidium an, wenn
    - die dort gemessene Radonkonzentration trotz Maßnahmen größer ist als 300 Becquerel pro Kubikmeter oder
    - dort keine Maßnahmen zur Reduzierung der Radonkonzentration möglich sind, dann aber unter Angabe der Gründe.
  2. Innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach der Anmeldung müssen Sie die zu erwartende Radon-Exposition für jede betroffene Arbeitskraft abschätzen. Legen Sie diese Abschätzung dem zuständigen Regierungspräsidium vor.
  3. Gegebenenfalls müssen Sie weitere Maßnahmen ergreifen.
  4. Ergibt Ihre Abschätzung für die betroffene Arbeitskraft, dass die effektive Dosis 6 Millisievert im Kalenderjahr nicht überschreiten kann, ist eine Überwachung dieser Arbeitskraft nach Strahlenschutzrecht nicht notwendig. Halten Sie aber trotzdem die Radonexposition so gering wie möglich.
  5. Ergibt die Abschätzung für die betroffene Arbeitskraft, dass die effektive Dosis 6 Millisievert im Kalenderjahr überschreiten kann, müssen Sie zum Schutz dieser Arbeitskraft die Anforderungen des beruflichen Strahlenschutzes nach Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung erfüllen.

 

Pflichten der anderen Person (des Dritten):

  1. Melden Sie als andere Person (Dritter) Ihre Betätigung beim zuständigen Regierungspräsidium an, wenn Sie an mehreren angemeldeten Arbeitsplätzen tätig werden.
  2. Innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach der Anmeldung müssen Sie die zu erwartende Radon-Exposition für jede dort tätige Arbeitskraft abschätzen. Legen Sie diese Abschätzung dem zuständigen Regierungspräsidium vor.
  3. Ergibt Ihre Abschätzung für die betroffene Arbeitskraft, dass die effektive Dosis 6 Millisievert im Kalenderjahr nicht überschreiten kann, ist eine Überwachung dieser Arbeitskraft nach Strahlenschutzrecht nicht notwendig. Halten Sie aber trotzdem die Radonexposition so gering wie möglich.
  4. Ergibt die Abschätzung, dass die effektive Dosis 6 Millisievert im Kalenderjahr überschreiten kann, müssen Sie zum Schutz dieser Arbeitskraft die Anforderungen des beruflichen Strahlenschutzes nach Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung erfüllen.

Fristen

  • Anmeldung von Arbeitsplätzen: schnellstmöglich
  • Anmeldung der Betätigung an angemeldeten Arbeitsplätzen: schnellstmöglich
  • Abschätzung der Radonexposition: innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung
  • Vorlage der Abschätzung der Radonexposition: schnellstmöglich

Erforderliche Unterlagen

abhängig vom Einzelfall

Detaillierte Informationen finden Sie in den Formularen.

Kosten

  • Gebühren für die Anmeldung von Arbeitsplätzen abhängig vom Einzelfall, zwischen EUR 100,00 und 2.500
  • Kosten für die Nutzung der Messgeräte einer anerkannten Messstelle und für deren Auswertung der Messungen

Hinweise

keine

Freigabevermerk

26.04.2022 Umweltministerium Baden-Württemberg

Info

Hallo liebe Nutzerin, hallo lieber Nutzer. Ich bin Lumi. Ich helfe dir gerne bei Fragen rund um unsere schöne Stadt Heidelberg weiter.

Ich bin eine sogenannte generative künstliche Intelligenz und arbeite mit einer Technologie namens ‚Large Language Model', kurz (LLM). Das bedeutet, dass ich auf der Grundlage einer Vielzahl von Daten und Informationen vortrainiert wurde und Antworten generieren kann.

Trotzdem kann es passieren, dass meine Antworten manchmal fehlerhaft und nicht perfekt sind. Das kann die folgenden Gründe als Ursache haben:

  1. Technische Limitierung: Obwohl ich eine neuartige Technologie bin, kann ich nicht immer die beste Antwort geben, weshalb ich auch noch regelmäßig optimiert werde.
  2. Kontextverständnis: Für eine gute und passende Antwort greife ich für mein Verständnis Ihrer Frage auf vorhandene Daten und ein Sprachmodell (LLM) zurück. Unsere Sprache ist komplex und vielschichtig, weshalb ich nicht immer den Kontext einer Frage richtig interpretiere.
  3. Aktualität: Ich bin als textgenerierendes System sehr gesprächig, aber manchmal fehlen mir tagesaktuelle Daten oder Informationen z.B. zu den neuesten Pressemitteilungen.
  4. Halluzination durch Informationslücke: Es kann vorkommen, dass ich Antworten generiere, die erfunden oder ‚halluziniert' sind. Das liegt daran, dass ich auf Basis von Wahrscheinlichkeiten eine Antwort ausgebe und nicht immer über die aktuellen und passendsten Informationen für Ihre Frage verfüge.

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