Logo www.service-bw.de - Ihre Verwaltung im Netz

Die Inhalte auf diesen Seiten stammen vom Serviceportal des Landes Baden-Württemberg und werden automatisch synchronisiert. Das Portal bietet die Möglichkeit, sich einen personalisierten Zugang einrichten und persönliche Dokumente sicher abzuspeichern, um sie jederzeit elektronisch verfügbar zu haben.

Symbolfoto Einfache Sprache
Barrierefrei ins Amt: Mit dem Wegweiser www.heidelberg.huerdenlos.de finden Sie Hinweise zur barrierefreien Zugänglichkeit der Ämter und Dienststellen der Stadt Heidelberg.

Sie wollen ein Gewerbe anmelden oder haben eine Frage zum Kindergeld oder Ihrer Rente? Hier finden Sie die passenden Informationen.

Leistungen

Sachkundeprüfung für die Abgabe von gefährlichen Stoffen und Gemischen beantragen

Die Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) enthält insbesondere Anforderungen an das gewerbsmäßige Inverkehrbringen, Abgeben oder Bereitstellen bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische. Die Sachkunde ist Voraussetzung für die Durchführung einer solchen Tätigkeit.

Die Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV kann durch eine schriftliche Sachkundeprüfung nachgewiesen werden. Diese Sachkundeprüfung können Sie unter anderem beim Regierungspräsidium Tübingen ablegen.

Bitte beachten Sie, dass die Sachkunde regelmäßig (spätestens nach 6 Jahren) durch die Teilnahme an geeigneten Fortbildungsveranstaltungen aktualisiert werden muss.

Zuständige Stelle

Regierungspräsidium Tübingen

E-Mail: Marktueberwachung@rpt.bwl.de

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Prinzipiell sind keine besonderen Anforderungen für die Anmeldung zur Prüfung zu erfüllen. Wir weisen allerdings auf die Anforderungen bei der Benennung als sachkundige Person hin (siehe § 6 Absatz 2 ChemVerbotsV).

Verfahrensablauf

  1. Sie beantragen online oder schriftlich die Prüfung zum Erwerb der Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV. Bitte geben Sie mindestens folgende Informationen an:
    • Ihren Namen,
    • Welche Art der Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV Sie ablegen möchten,
    • An welchem Standort des Regierungspräsidiums Tübingen Sie die Prüfung ablegen möchten. Möglich sind: Tübingen, Stuttgart-Vaihingen, Karlsruhe oder Freiburg.
    • Eine E-Mail-Adresse oder alternativ Telefonnummer, unter der Sie erreichbar sind.
  2. Wir kontaktieren Sie, um einen Termin zu vereinbaren und Ihre Daten abzufragen.
  3. Sie legen die Sachkundeprüfung wie vereinbart ab.
  4. Sie erhalten bei bestandener Prüfung vor Ort den Sachkundenachweis.

Fristen

Keine

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzung für die Durchführung der Prüfung ist die Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes. Dieses ist am Tag der Prüfung mitzubringen und vorzuzeigen.

Kosten

Für die Prüfung werden je nach Art und Aufwand Gebühren erhoben.

Die Gebühren betragen jeweils:

  • Umfassende Sachkundeprüfung: 180 EUR
  • Eingeschränkte Sachkundeprüfung: 140 EUR

Bearbeitungsdauer

In der Regel ein bis fünf Tage für die erste Kontaktaufnahme.

Hinweise

Das Regierungspräsidium Tübingen bietet keine Vorbereitungskurse an. Die Vorbereitung auf die Prüfung erfolgt in eigener Verantwortung. Bei Bedarf können Sie sich an die entsprechenden Bildungsträger wenden.

Als Hilfsmittel während der Prüfung werden im Allgemeinen unbeschriebene Rechtstexte zugelassen. In Einzelfällen, beispielsweise bei größeren Gruppen oder Prüfungen zu Einzelstoffen behalten wir uns vor, nur von uns zur Verfügung gestellte Rechtstexte zuzulassen. Andere Hilfsmittel sind nicht zulässig.

Eine Sammlung möglicher Prüfungsfragen finden Sie im Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK). Den GFK finden Sie unter der Rubrik „Thema Chemikalien-Verbotsverordnung“ auf der Homepage der BLAC.

Bei nicht bestandener Prüfung kann diese beliebig oft wiederholt werden. Die Prüfungsgebühr ist nochmals in vollem Umfang zu entrichten.

Vertiefende Informationen

Detaillierte Informationen zur Sachkundeprüfung, zu Ausnahmefällen wie zum Beispiel der Anerkennung von im Ausland oder nach anderen Rechtsgrundlagen erworbenen Qualifikationen und zur Durchführung der Prüfung finden Sie in der Bekanntmachung zum Sachkundenachweis gemäß § 11 der Chemikalien-Verbotsverordnung" “des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

Weitere Informationen zur Chemikalien-Verbotsverodnung finden Sie unter der Rubrik „Thema Chemikalien-Verbotsverordnung“ auf den Seiten der Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC).

Freigabevermerk

10.10.2025 Umweltministerium Baden-Württemberg

Info

Hallo liebe Nutzerin, hallo lieber Nutzer. Ich bin Lumi. Ich helfe dir gerne bei Fragen rund um unsere schöne Stadt Heidelberg weiter.

Ich bin eine sogenannte generative künstliche Intelligenz und arbeite mit einer Technologie namens ‚Large Language Model', kurz (LLM). Das bedeutet, dass ich auf der Grundlage einer Vielzahl von Daten und Informationen vortrainiert wurde und Antworten generieren kann.

Trotzdem kann es passieren, dass meine Antworten manchmal fehlerhaft und nicht perfekt sind. Das kann die folgenden Gründe als Ursache haben:

  1. Technische Limitierung: Obwohl ich eine neuartige Technologie bin, kann ich nicht immer die beste Antwort geben, weshalb ich auch noch regelmäßig optimiert werde.
  2. Kontextverständnis: Für eine gute und passende Antwort greife ich für mein Verständnis Ihrer Frage auf vorhandene Daten und ein Sprachmodell (LLM) zurück. Unsere Sprache ist komplex und vielschichtig, weshalb ich nicht immer den Kontext einer Frage richtig interpretiere.
  3. Aktualität: Ich bin als textgenerierendes System sehr gesprächig, aber manchmal fehlen mir tagesaktuelle Daten oder Informationen z.B. zu den neuesten Pressemitteilungen.
  4. Halluzination durch Informationslücke: Es kann vorkommen, dass ich Antworten generiere, die erfunden oder ‚halluziniert' sind. Das liegt daran, dass ich auf Basis von Wahrscheinlichkeiten eine Antwort ausgebe und nicht immer über die aktuellen und passendsten Informationen für Ihre Frage verfüge.

Falls du mit einer Antwort von mir unzufrieden bist, dann klicke bitte oben im Chat-Bildschirm auf das Reset-Symbol (↺) und formuliere deine Frage gerne anders.

Du kannst auch aktiv an meiner Verbesserung mithelfen und dich bei Fragen, Unklarheiten oder Verbesserungsvorschlägen zu Lumi direkt an digitales@heidelberg.de wenden.

Die Privatsphäre und der Schutz personenbezogener Daten sind für uns ausgesprochen wichtig. Für die Beantwortung werden keine personenbezogenen Daten benötigt. Bitte gebe deswegen auch keine sensiblen oder personenbezogenen Daten in den Chat ein.

Solltest du uns diese dennoch im Chatverlauf mitgeben, werden wir sämtliche Informationen vertraulich behandeln. Bitte beachte deshalb die Datenschutzhinweise und beachte bitte zudem die allgemeinen Datenschutzhinweise für die Nutzung der Webseiten der Stadt Heidelberg unter folgendem Link: Datenschutz.

Lumi wird kontinuierlich weiterentwickelt

×