Ganztagsbetreuung für Erstklässlerinnen und Erstklässler
Rechtsanspruch ab dem Schuljahr 2026/27
Grundschulkinder haben (laut SGB VIII § 24a) ab dem Schuljahr 2026/27, beginnend mit der Klassenstufe eins, einen gesetzlichen Anspruch auf ein ganztägiges Betreuungsangebot. Dies wird jährlich um eine Klassenstufe erweitert.
Im Schuljahr 2029/2030 haben dann alle Jahrgangsstufen der Grundschule, sowie Kinder der Juniorklassen und die Grundstufe der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) diesen Rechtsanspruch.
- während der Schulzeit an 5 Tagen im Umfang von 8 Zeitstunden (inklusive der Unterrichtszeit)
- während den Schulferien an 5 Tagen im Umfang von 8 Zeitstunden, mit einer Schließzeit von 20 Tagen